Durch die Rechtsänderung werden landeseinheitliche Entwicklungsperspektiven geschaffen, die auf Qualifizierungen als besondere Beförderungsvoraussetzung sowie Verbesserungen bei der Führungskräfteauswahl basieren.
„Mit der Zentralstelle bündeln wir das beschleunigte Fachkräfteverfahren erstmals landesweit an einer Stelle, was klare Zuständigkeiten, einheitliche Abläufe und mehr Verlässlichkeit schafft“, so Innenministerin Behrens.