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Meldung Veröffentlicht am: Niedersächsische Staatskanzlei

NiedersachsenMaßnahmen zur Sicherung einer demografiefesten Verwaltung

Die Landesregierung hat in der Kabinettssitzung eine Modernisierung der Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO) sowie anderer laufbahnrechtlicher Verordnungen beschlossen. Durch die Rechtsänderung werden landeseinheitliche Entwicklungsperspektiven geschaffen, die auf Qualifizierungen als besondere Beförderungsvoraussetzung sowie Verbesserungen bei der Führungskräfteauswahl basieren.

Bei den Qualifizierungen gelten nun Zulassungsvoraussetzungen sowie verbindliche Mindeststandards für die Auswahl, die Inhalte und die Dauer. Und es gibt zusätzliche Möglichkeiten für eine attraktive berufliche Entwicklung in Fachkarrieren. Dazu gehört eine Neuregelung zur eingeschränkten Qualifizierung, die zur Beförderung bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 15 berechtigt. Außerdem wird der Laufbahnzugang für Verwaltungsfachwirtinnen und Verwaltungsfachwirte weiter flexibilisiert.

Mit der beschlossenen Rechtsänderung setzt die Landesregierung das Maßnahmepaket aus dem Kabinettsbeschluss vom 14.05.2024 „Sicherung einer angemessenen Personalausstattung der Landesverwaltung in Bezug auf den demografischen Wandel“ um. Zugleich werden die Ergebnisse der Prüfung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs zu Qualifizierungen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NLVO sowie der Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Finanzen (AfHuF) um, verbindliche Mindeststandards zu definieren (Landtag-Drucksache 19/8246, S. 3), berücksichtigt.

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