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Das Thüringer Landesamt für Statistik stellt sich vor
Dr. Holger Poppenhäger ist seit 2018 Präsident des Thüringer Landesamts für Statistik (TLS). In vier Fragen beschreibt er die Arbeit des TLS – der zentralen Institution, wenn es um Daten und Statistiken rund um den Freistaat Thüringen geht. Die Serviceagentur Demografischer Wandel ist ein regelmäßiger Nutzer der Daten des TLS, sei es für die demografische Monatszahl oder die demografischen Steckbriefe der Thüringer Landkreise.

Vermitteln Sie uns doch bitte einen kurzen Einblick in die Arbeit des TLS. Was sind die Schwerpunkte Ihrer Tätigkeit? Wie viele Mitarbeiter beschäftigt das TLS?
Das Thüringer Landesamt für Statistik hat einen gesetzlichen Auftrag zur Erhebung, Aufbereitung und Veröffentlichung statistischer Daten. Als neutrale, objektive und wissenschaftlich unabhängige Institution informieren wir über gesellschaftliche, soziale, wirtschaftliche und ökologische Strukturen, zeigen Zusammenhänge und Entwicklungen und damit politische Handlungsfelder auf.
Amtliche statistische Informationen sind ein öffentliches Gut und der ungehinderte Zugang zu ihnen ist ein demokratisches Grundrecht. Die freie Verfügbarkeit statistischer Informationen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die gleichberechtigte demokratische Teilhabe an gesellschaftlichen und politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen. Statistische Informationen müssen daher für alle zugänglich sein sowie verständlich und nutzerfreundlich dargeboten werden.
Ebenso unverzichtbar sind statistische Informationen als Entscheidungsgrundlage und Erfolgsmesser für staatliche und wirtschaftliche Planungen und Aktivitäten sowie als Basismaterial wissenschaftlicher Untersuchungen. Alle gesellschaftlichen Kreise sind bestmöglich und effizient zu informieren. Die unterschiedlichen Datenbedürfnisse der sehr heterogenen Kundenkreise der amtlichen Statistik müssen angemessen aufgegriffen und in einem kohärenten und vielfältigen Angebot unterschiedlicher Produktsegmente und Zugangswege abgebildet werden.
Aufgabe des TLS ist es auch, Transparenz über Methodik, Definitionen und Qualität der statistischen Ergebnisse zu schaffen. Nur so sind diese aussagefähig und Fehlinterpretationen können vermieden werden. Ferner hat das Statistische Landesamt eine besondere Funktion bei der Kundenberatung: Wir verfügen über die notwendige Analyse- und Methodenkompetenz, um Fragestellungen adäquat aus dem thematisch breit gefächerten und tief gegliederten Datenangebot zu beantworten.
Das TLS präsentiert sich insgesamt als kompetenter, zuverlässiger und kundenorientierter Informationsdienstleister und wird gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder den Nutzen der amtlichen Statistik für die Gesellschaft weiter steigern.
Im Schnitt verzeichnet das TLS ein aktives Stammpersonal von circa 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dazu kommen derzeit drei sich in der Ausbildung befindliche junge Menschen sowie einige befristet Beschäftigte, deren Anzahl insbesondere projektabhängig variiert. In den Spitzenzeiten des „Zensus 2022“ waren das etwa 50 Personen.
Wie hat sich der Aufgabenumfang entwickelt? Welche Rolle spielen Datenschutz und neue technologische Möglichkeiten, wie zum Beispiel künstliche Intelligenz?
Die amtliche Statistik ist mit einem stetigen Aufgabenzuwachs konfrontiert.
Die Zahl der Statistiken hat sich kaum verändert, aber die Anforderungen in Bezug auf Schnelligkeit, Periodizität, Detailgrad und geografische Tiefe sind erheblich gestiegen. Das heißt, wir erleben einen zunehmenden Bedarf an schneller verfügbaren und möglichst feingegliederten Daten, die in immer kürzeren Zeitabständen bereitgestellt werden müssen. Grund hierfür sind unter anderem die veränderten Anforderungen durch neue EU-Statistikverordnungen.
Zudem werden häufiger schnelle Reaktionen auf aktuelle Themen gefordert, wie beispielsweise Sterbefälle in der Corona-Pandemie, Wanderungen im Zuge des Syrien- und Ukrainekrieges und dergleichen. Aus diesem Grund erfolgen immer häufiger Auswertungen auch aus Rohdaten, um den Aktualitätsanforderungen gerecht zu werden.
Mit den zunehmenden technischen Möglichkeiten, zum Beispiel bei Online-Befragungen, verändern sich auch die Formen der Erhebungen und deren Merkmale in immer kürzeren Zeitabständen. Wir beobachten zunehmend mehr Berichts- und Auswertungssysteme, die thematisch und zeitlich gezielt informieren sollen. Hierzu zählen zum Beispiel die Gesundheitsberichterstattung und die Sozialberichterstattung. Diese Anforderungen sind nur durch die fast vollständige Digitalisierung in den Statistiken zu bewältigen, die sich beginnend bei der Erfassung der Daten über die Auswertung bis hin zur Analyse ziehen muss.
Weiterhin gibt es einen zunehmenden Bedarf an kleinräumigen Daten und Analysen insbesondere auf Basis georeferenzierter Daten. Detaillierte Auswertungen und tief gegliederte Ergebnisse helfen, gesellschaftliche Prozesse besser zu verstehen und evidenzbasiert die Politik zu unterstützen. Vor dem Hintergrund der Vermeidung von Rückschlüssen auf Einzelangaben werden technologische Möglichkeiten neu ausgelotet, wie beispielsweise die Kerndichteschätzung.
Auch im Bereich der IT ist ein stetiger Aufgabenzuwachs zu verzeichnen. Dies liegt einerseits an den ständig steigenden fachlichen Anforderungen an die Menge und die Zeitspannen der auszuwertenden Daten und andererseits an der rasanten Entwicklung der Technologien, mit denen es Schritt zu halten gilt.
Datenschutz und Informationssicherheit betrachten wir nicht nur als gesetzliche Pflicht. Die amtliche Statistik ist auf das Vertrauen und die Akzeptanz derjenigen, die uns Auskunft geben, angewiesen. Daher liegt unser Hauptaugenmerk auf weitreichenden Sicherheitsvorkehrungen, die den Schutz der Daten bestmöglich gewährleisten.
Beispielsweise
- erfolgt die Online-Datenübermittlung stets verschlüsselt,
- geben wir die erhobenen Einzeldaten grundsätzlich nicht an Dritte weiter, auch nicht an andere Behörden außerhalb der Statistik,
- unterliegen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Statistischen Ämter und der Erhebungsstellen sowie die Interviewerinnen und Interviewer der gesetzlichen Schweigepflicht und der statistischen Geheimhaltungspflicht,
- werden die personenidentifizierenden Daten zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht, sodass keinerlei Rückschlüsse auf eine Person möglich sind.
Überhaupt sind alle in der amtlichen Statistik Beschäftigten zur Geheimhaltung von Einzelangaben verpflichtet. Dies schreiben sowohl das Bundesstatistikgesetz als auch das Thüringer Statistikgesetz vor. Weiterhin wird bei Statistiken mit einem umfangreichen Merkmalsprogramm zur Reduzierung des manuellen Aufwandes eine maschinelle Unterstützung der Geheimhaltung getestet. Noch nicht abschließend geklärt ist die statistische Geheimhaltung bei der Veröffentlichung georeferenzierter Daten. So könnte es beispielsweise bei der Verwendung unterschiedlicher Raster für gleiche Merkmale zur Aufdeckung von Geheimhaltungsfällen kommen. Dies muss verhindert werden.
Die gesetzeskonforme Umsetzung der Anforderungen aus dem Bereich Datenschutz und Informationssicherheit erhöhen auch die Aufwände zur Bereitstellung und zum Betrieb von IT-Verfahren für die amtliche Statistik.
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bietet die Möglichkeit, das Fachpersonal von Routinearbeiten zu entlasten, um eine effizientere Statistikproduktion zu unterstützen.
Der Auftrag der amtlichen Statistik in Deutschland ist durch das Bundesstatistikgesetz (BStatG) gesetzlich definiert. Die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistik) hat im föderativ gegliederten Gesamtsystem der amtlichen Statistik die Aufgabe, laufend Daten über Massenerscheinungen zu erheben, zu sammeln, aufzubereiten, darzustellen und zu analysieren. Durch die Ergebnisse der Bundesstatistik werden gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge für Bund, Länder und Kommunen einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie für Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung aufgeschlüsselt. Der Einsatz von KI beziehungsweise Maschinellem Lernen (ML) ist hierfür nicht zwingend erforderlich, kann jedoch zu einer effizienteren Statistikproduktion beitragen und die Qualität von Ergebnissen verbessern.
Der informationstechnische Einsatz von KI in der amtlichen Statistik befindet sich derzeit noch in der Pilotierung. Einsatzfelder für die Statistik wären insbesondere hier denkbar:
- Datenerhebung:
Ein Einsatzfeld für KI/ML stellt der Bereich der Bildverarbeitung – häufig für Fernerkundungsdaten (Satellit, Flugzeug, Drohne) – dar. Solche Daten können, entsprechend aufbereitet, genutzt werden, um beispielsweise die Korrektheit eines Registers für Gebäude zu prüfen, das Vorhandensein von Solar- und Photovoltaikanlagen zu ermitteln oder um aus dem beobachteten Vegetationsstand den Ertrag der Ernte auf einem Feld zu prognostizieren. Die aus Überflügen gelieferten Bilder müssen dazu hinsichtlich ihres Inhalts erfasst werden: „Was ist auf diesem Bild zu sehen?“ Gerade dieses Einsatzfeld ist mit Methoden, die nicht auf KI/ML beruhen, häufig nicht effizient zu bearbeiten. - Klassifikation und Codierung:
Die Klassifikation beziehungsweise Codierung von statistischen Einheiten anhand beschreibender Daten, die häufig als Text vorliegen, stellt ein weiteres Anwendungsfeld für KI/ML in der amtlichen Statistik dar. Für Unternehmen und Betriebe kann dies zum Beispiel die wirtschaftliche Tätigkeit betreffen, für Personen beispielsweise ihre berufliche Tätigkeit, für Artikel in einem Supermarkt etwa die Zuweisung eines Konsumgüterschlüssels. Basierend auf dieser Zuordnung werden später, das heißt in einer späteren Phase des Geschäftsprozessmodells der amtlichen Statistik (GMAS), separate Auswertungen beispielsweise des mittleren Umsatzes, des Medianverdienstes oder von Preissteigerungen vorgenommen. Die Zuordnung zu einem Wirtschaftszweig kann darüber hinaus relevant sein, wenn es darum geht, die Auswahlgrundgesamtheit für eine Stichprobenziehung festzulegen. Validierung, Plausibilisierung und Imputation sind weitere Einsatzgebiete. So kann die Prüfung auf Korrektheit der vorliegenden Daten oder der bereits gebildeten Aggregate sowie die gegebenenfalls erforderliche Korrektur von als fehlerhaft eingestuften Einträgen eines Datensatzes durch KI unterstützt werden.
Auch die Verwendung von synthetischen Daten bietet neue Möglichkeiten im Spannungsfeld der stetig wachsenden Nachfrage nach Daten, verbunden mit steigenden Datenschutzrisiken. Bei diesem Verfahren werden die Originaldaten durch künstlich erzeugte Werte ersetzt. Diese Werte werden durch Modelle generiert, die auf den Originaldaten trainiert wurden. Welchen Mehrwert diese synthetischen Daten für die amtliche Statistik haben könnten, muss weiter ausgelotet werden.
An welchen Stellen macht sich der demografische Wandel in Ihrer täglichen Arbeit bemerkbar? Wo sehen Sie Herausforderungen, wo vielleicht auch neue Chancen?
Natürlich bemerken auch wir bei der Nachbesetzung frei gewordener Stellen mit qualifiziertem Fachpersonal die Veränderungen am Arbeitsmarkt, die ihre Ursache unter anderem in der demografischen Entwicklung unserer Bevölkerung finden. Die Fachkräftegewinnung wird zunehmend schwieriger. Dies gilt insbesondere für den IT-Bereich. Die Herausforderung ist hier, insbesondere junge Menschen für den öffentlichen Dienst zu begeistern, auch wenn man mit den finanziellen Möglichkeiten der Wirtschaft bei den Gehältern nicht überall mithalten kann.
Umso bedeutsamer wird die arbeitsteilige Zusammenarbeit im Verbund der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie die Automatisierung und Digitalisierung, die unsere Arbeit von jeher prägen. Hier sind besonders Stichworte wie Online-Verfahren, automatisierter Dateneinzug, maschinelle Plausibilisierung und Geheimhaltung oder auch die Optimierung der Datenhaltung und -auswertung zu nennen.
Der demografische Wandel wirkt sich aber auch auf die Fallzahlen in den Statistiken wie zum Beispiel der Kindertagesstätten, der Schüler, Auszubildenden, Studierenden, aber auch der Krankenhausfälle und pflegebedürftigen Personen aus. Hier kommt es zu Verschiebungen in den Fallzahlen.
Einerseits werden heutzutage immer mehr Daten erhoben, die Rechenleistung zur Verarbeitung großer Datenmengen steigt, andererseits scheint die Öffentlichkeit eine zunehmende Skepsis gegenüber staatlichen Institutionen und deren Arbeit zu hegen. Können Sie diesen Befund für die amtliche Statistik und die Arbeit des TLS bestätigen?
Ob in der Wirtschaft, im Privatleben oder in der Politik – um richtige Entscheidungen treffen zu können, braucht man Informationen. Nicht umsonst spricht man von der Informationsgesellschaft. Die moderne amtliche Statistik versteht sich als Partner und Dienstleister innerhalb dieser Informationsgesellschaft.
Das Thüringer Landesamt für Statistik – wie auch seine Vorgänger – erhebt seit über 30 Jahren circa 300 Landes- und Bundesstatistiken jährlich. Der Gesetzgeber entscheidet, dass entweder eine neue Erhebung notwendig ist oder Erhebungen, die nicht mehr notwendig sind, ausgesetzt werden. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben sich selbst den sogenannten „Code of Practice“ auferlegt, ein Grundsatzpapier, welches einen gemeinsamen Qualitätsrahmen regelt.
Im Zusammenhang mit Ihrer Frage ist hier der Grundsatz 9 hervorzuheben, der besagt, dass eine übermäßige Belastung der Auskunftgebenden vermieden werden soll, das heißt, dass der Beantwortungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Bedarf der Nutzerinnen und Nutzer stehen muss und für die Auskunftgebenden nicht übermäßig hoch sein darf. Die statistischen Stellen überwachen den Beantwortungsaufwand und legen Ziele für dessen schrittweise Verringerung fest. Der Beantwortungsaufwand wird so gleichmäßig wie möglich auf die Erhebungspopulationen verteilt und von den statistischen Stellen überwacht. Die von den Unternehmen verlangten Daten werden – soweit möglich – direkt aus deren Buchhaltung gewonnen und im Interesse der leichteren Übermittlung dieser Angaben werden elektronische Hilfsmittel eingesetzt. Administrative und sonstige Datenquellen werden – wann immer möglich – herangezogen, um doppelte Datenanforderungen zu vermeiden. Datenaustausch und -integration werden bei gleichzeitiger Einhaltung der Anforderungen an die statistische Geheimhaltung und den Datenschutz gefördert, um den Beantwortungsaufwand möglichst gering zu halten. Wir leben diesen Grundsatz und arbeiten stets daran, die empfundene Last der Auskunftgebenden zu verringern und die Digitalisierung unserer Prozesse zu steigern.
Nicht alle Personen und Unternehmen, die gegenüber den Statistikbehörden Auskunft geben müssen, tun das immer mit großer Begeisterung. Uns ist klar, dass dies – bei aller Digitalisierung – stets mit Aufwand verbunden ist. Aber die Mehrheit der Gesellschaft erkennt die Notwendigkeit. Denn die amtliche Statistik liefert verlässliche Daten zu Wirtschaft, Bevölkerung, Umwelt und anderem und ist deshalb eine entscheidende Grundlage für politische Planungsentscheidungen, für die Forschung und für faktenbasierte Berichterstattungen. Die bereits genannten Maßnahmen des Datenschutzes und der Geheimhaltung sind auch Mittel, um der in Ihrer Frage angesprochenen Skepsis entgegen zu wirken.
An dieser Stelle möchte ich sagen, dass wir auf die Unterstützung der Gesellschaft angewiesen sind und ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich bei den auskunftgebenden Bürgern, Unternehmen und Institutionen für die weitestgehend gute Zusammenarbeit mit unserem Hause bedanken.