Meldung Veröffentlicht am: Saarländisches Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
SaarlandNeue Richtlinie zur Anwerbung von Pflegepersonen
Das Sozial- und Gesundheitsministerium fördert erstmals die Anwerbung internationaler Pflegepersonen für Pflegeinrichtungen der Langzeitpflege und ambulanter Dienste.
„Mit unserer neuen Förderrichtlinie möchten wir Pflegedienste und -einrichtungen gezielt beim teuren und oft auch komplizierten Anwerbeprozess internationaler Pflegepersonen unterstützen. Damit wirken wir dem akuten Personalmangel in der Pflege entgegen. Die wohnortnahe Daseinsversorge muss beim steigenden Pflegebedarf und rückgängigen Geburtenzahlen langfristig gestärkt werden, um die zu erwartenden Lasten gleichmäßig zu verteilen und die Kliniken zu entlasten. Die Anwerbung internationaler Pflegepersonen ist an dieser Stelle ein wichtiges Instrument“, betont Sozialminister Magnus Jung.
Während eine Vielzahl an Kliniken im Saarland bereits erste internationale Pflegepersonen angeworben hat, stehen Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste diesbezüglich noch vor großen Herausforderungen. Für sie sind die Kosten für eine Anwerbung oft eine erste Hürde: Kleinere, oft inhabergeführte ambulante Dienste, aber auch kleinere Pflegeeinrichtungen können die zu erwartenden 10.000 bis 15.000 Euro in der Regel nicht finanzieren. Für ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen gestaltet sich die Anwerbung von Pflegepersonen und –auszubildenden im Ausland auch grundsätzlich als schwierig, da die sog. Grundpflege dort weniger bekannt und/oder mit einem schlechteren Image behaftetet ist als die Pflegetätigkeit in Kliniken.
Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege Saar die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuschüssen des Saarlandes zur Förderung der Anwerbung internationaler Pflegepersonen in ambulanten Pflegediensten und in der Langzeitpflege entwickelt. Sie berücksichtigt Einrichtungen und Dienste, die über Anbieter der fairen Anwerbung Pflegepersonen- und auszubildende aus EU-Drittstaaten anwerben. Voraussetzungen für eine Förderung sind weiterhin, dass
- die sogenannte WHO-Liste, die Länder umfasst, in denen kein Personal für Gesundheitsberufe (einschließlich potenzielle Auszubildende) angeworben werden dürfen, berücksichtigt wird;
- die antragstelle Einrichtung im Saarland zu verorten ist;
- ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis abgeschlossen bzw. eine verbindliche Ausbildungszusage gemacht wird.
Die Förderung soll maximal 50 Prozent der Anwerbekosten bis zu 6.000 Euro pro Anwerbung betragen. Die Förderrichtlinie ist gültig bis zum 31. Dezember 2027.