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Ein gemeinsamer Landesentwicklungsplan für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg
In der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg wird mit einem gemeinsamen Landesentwicklungsplan (LEP HR) der Rahmen für eine abgestimmte und räumlich differenzierte Entwicklung gesetzt. Mit den Steuerungselementen wachsende Metropole („Siedlungsstern“), zentrale Orte und Städte 2. Reihe bietet der LEP HR ausreichend Entwicklungsoptionen für eine ausgewogene demografische Entwicklung in allen Teilräumen der Hauptstadtregion.
Das Land Brandenburg bildet zusammen mit dem Land Berlin eine der 11 deutschen Metropolregionen, die sich Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg nennt. Bereits seit 1996 gibt es die von beiden Bundesländern getragene gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, die für die gemeinsame Landesentwicklungsplanung wie auch für die Raumbeobachtung beider Länder zuständig ist.
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Da das Flächenland Brandenburg den Stadtstaat Berlin komplett umschließt, sind die Entwicklungen der beiden Bundesländer eng miteinander verbunden. Innerhalb der Hauptstadtregion werden als Strukturräume die Metropole Berlin, das Berliner Umland und der weitere Metropolenraum unterschieden. Zum Land Brandenburg gehören das Berliner Umland und der weitere Metropolenraum.

LEP HR Strukturräume
Gegenläufige Bevölkerungsentwicklung in den Teilräumen der Hauptstadtregion
Nachdem die Hauptstadtregion über viele Jahre in der Summe erhebliche Bevölkerungsverluste zu verzeichnen hatte, wird seit 2007 eine kontinuierliche Bevölkerungszunahme registriert. Die demografische Entwicklung verläuft in den Strukturräumen der Hauptstadtregion jedoch sehr unterschiedlich. Während die Metropole Berlin bereits seit 2004 wieder eine positive Bevölkerungsentwicklung erfährt, ist dies im Saldo für das Land Brandenburg erst seit 2014 zu beobachten. Das Berliner Umland als besonders dynamischer Teilraum verzeichnet dabei schon seit vielen Jahren erhebliche Bevölkerungszunahmen insbesondere durch Wanderungsgewinne aus Berlin. Im Gegensatz dazu verliert der weitere Metropolenraum in der Summe fortdauernd Bevölkerung. Somit besteht im Land Brandenburg eine gegenläufige Bevölkerungsdynamik mit einem starken Wachstum im berlinnahen Raum und einer anhaltenden Schrumpfung in den metropolenfernen Räumen.
Wanderungsbilanz
In der Hauptstadtregion Berlin–Brandenburg leben aktuell (2020) knapp 6,2 Millionen Einwohner, davon in Brandenburg rund 2,531 Millionen. Die Einwohnerzahl in der Hauptstadtregion ist – anders als in den anderen neuen Bundesländern – langfristig relativ konstant und seit 2017 um gut 2 Prozent gestiegen.
Im Land Brandenburg ist seit einiger Zeit eine Trendumkehr von Bevölkerungsschrumpfung zu moderatem Bevölkerungswachstum zu verzeichnen. In den Jahren 2017 bis 2020 nahm die Einwohnerzahl um 1,5 Prozent (knapp 36.500 Einwohner) zu. Dieses Wachstum ist ausschließlich wanderungsbedingt und speist sich aus der Wohnsuburbanisierung Berlins und der Auslandszuwanderung. In den letzten vier Jahren lag die positive Wanderungsbilanz des Landes Brandenburg gegenüber Berlin bei knapp 66.900 Personen und zum Ausland bei knapp 23.900 Personen.
Dabei besteht in Brandenburg ein räumliches Nebeneinander von Wachstum und Schrumpfung der Bevölkerung. Mit wachsender Entfernung von Berlin stellen sich die demografischen Parameter und die Bevölkerungsentwicklung tendenziell ungünstiger dar. In den letzten Jahren erzielte jedoch auch mehr als ein Drittel der Gemeinden im weiteren Metropolenraum zumeist moderate Bevölkerungsgewinne.
Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)
Um übergeordnete Ziele wie Sicherung der Daseinsvorsorge, Ausgleich von Disparitäten, Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen, Schutz von Freiräumen und Reduzierung des Flächenverbrauchs für alle Teilräume zu unterstützen, wird durch die Landesplanung der raumordnerische Rahmen für eine nachhaltige Raumentwicklung gesetzt. Der von den Landesregierungen hierzu erarbeitete Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) ist seit dem 1. Juli 2019 in Kraft.

LEP HR Festlegungskarte
Die wesentlichen Entwicklungsperspektiven des Gesamtraumes und der Teilräume der Hauptstadtregion wirken zusammen und sollen im Zusammenhang genutzt werden. Neben den Entwicklungsperspektiven mit einer übergeordneten räumlichen Orientierung sind die Entwicklungsperspektiven wachsende Metropole, zentrale Orte und Städte 2. Reihe von besonderer Bedeutung für die teilräumliche und demografische Entwicklung in der Hauptstadtregion.

LEP HR-Synergien
Landesplanerische Steuerungsansätze mit Wirkung auf demografische Entwicklungen
Die teilräumlich differenzierten Entwicklungsoptionen für Wohnsiedlungsflächen sind ein wesentliches Instrument für eine übergeordnete raumordnerische Steuerung zukünftiger demografischer Entwicklungen. Die Möglichkeit zur Aktivierung von Wohnsiedlungsflächen hängt dabei nicht nur von der Lage im Raum, sondern auch von der verkehrlichen Anbindung, der Erreichbarkeit sozialer Infrastruktur (Daseinsvorsorge) sowie weiteren Faktoren ab.
Folgende räumlich differenzierte Steuerungsansätze im LEP HR entfalten eine teilräumliche Wirkung hinsichtlich der demografischen Entwicklung:
- Wachsende Metropole/Gestaltungsraum Siedlung
Bereits in den 1920er Jahren wurde ein strahlenförmiges System des schienengebundenen Nahverkehrs für Berlin und das Berliner Umland entwickelt. Aufbauend auf diesem historischen „Siedlungsstern“ ist im LEP HR der sogenannte „Gestaltungsraum Siedlung“ festgelegt, der mit seinen 12 Achsen einen Schwerpunktraum für die Wohnsiedlungsentwicklung in Berlin und im Berliner Umland darstellt (ohne quantitative Beschränkung der Siedlungsentwicklung). In den Achsenzwischenräumen ist die Wohnsiedlungsentwicklung hingegen nur eingeschränkt möglich. - Zentrale Orte als Anker im Raum
In einem flächendeckenden Netz von einer Metropole, vier Oberzentren und 54 Städten mit mittelzentralen Funktionen werden die übergemeindlich wirkenden Angebote der Daseinsvorsorge gebündelt (Bildung, Kultur, Einkaufs- und Gesundheitseinrichtungen etc.). Die zentralen Orte sind über Schiene und Straße gut erreichbar, tragen auch im ländlichen Bereich durch Funktionsbündelung zur Sicherung der Versorgung bei und sind Schwerpunktorte für die Siedlungsentwicklung und den großflächigen Einzelhandel. Hinsichtlich der Siedlungsentwicklung bestehen dort keine quantitativen Beschränkungen.
Darüber hinaus werden durch die Regionalplanung Ortsteile, in denen sich wichtige Funktionen der überörtlich wirkenden Daseinsvorsorge räumlich konzentrieren, als grundfunktionale Schwerpunkte festgelegt. Diese haben erweiterte Möglichkeiten in den Bereichen Siedlungsentwicklung und großflächiger Einzelhandel. - Städte der 2. Reihe:
Die anhaltend hohe Wachstumsdynamik im Berliner Umland führt seit einigen Jahren auch in einigen zentralen Orten außerhalb des Berliner Umlandes, die von Berlin aus gut über die Schiene erreichbar sind (unter 60 Minuten), zu einer Bevölkerungszunahme. Die sogenannten „Städte der 2. Reihe“ sind Anker in einem sonst eher von Bevölkerungsverlusten geprägten Raum und der „Sprung in die 2. Reihe“ kann auch den angespannten Wohnungsmarkt in Berlin und im Berliner Umland entlasten.
Mit diesen Steuerungselementen bietet der LEP HR ausreichend Entwicklungsoptionen in allen Teilräumen der Hauptstadtregion und unterstützt eine polyzentrische Raumentwicklung.
Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg
Monitoring von Raumentwicklungstrends in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg
Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)
Gemeinsame Landesplanung – Kurzfilm „Zentrale Orte“
Gemeinsame Landesplanung – Kurzfilm „Städte der zweiten Reihe“