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Rente und Alterssicherung
Die materielle Absicherung der Altersphase ist eine herausragende sozialstaatliche Leistung in Deutschland. Sie erfolgt über eine Mehrzahl von Sicherungssystemen, deren größtes und wichtigstes die gesetzliche Rentenversicherung darstellt. Die demografische Entwicklung wird die Alterssicherungssysteme ab dem Jahr 2025 vor große Aufgaben stellen, wenn die Generation der sogenannten Babyboomer – also die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre – in Rente geht.

Unsere Gesellschaft wird durch den demografischen Wandel stark verändert: Wir leben länger und beziehen immer länger Rente. Gleichzeitig liegt die Geburtenrate seit Jahrzehnten auf einem niedrigen Niveau. Das System unserer Alterssicherung muss immer wieder an diese veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Auf der einen Seite ist es wichtig, dafür Sorge zu tragen, dass das Alterssicherungssystem finanziell tragfähig ist und die Belastungen für diejenigen, die das System finanzieren, nicht zu hoch werden. Auf der anderen Seite muss sichergestellt werden, dass eine angemessene Alterssicherung für die Menschen im Rentenalter gegeben ist. Es gilt somit bei allen Maßnahmen, die Interessen der älteren und der jüngeren Generation auszugleichen und beiden eine sichere Perspektive zu bieten.
Die gesetzliche Rente stellt für die Allermeisten in Deutschland den Grundpfeiler der Alterssicherung dar. Durch die Rentendynamisierung, die Anpassung der Renten an die Lohnentwicklung, können Rentnerinnen und Rentner dabei auch im Alter weiterhin an der wirtschaftlichen Entwicklung und am Wohlstandswachstum teilnehmen. Als Umlageverfahren durch die Beiträge der Erwerbstätigen und über die Bundeszuschüsse teilweise durch Steuermittel finanziert, fußt die gesetzliche Rentenversicherung auf dem Generationenvertrag. Das macht die gesetzliche Rente zu einem generationenübergreifenden und gesamtgesellschaftlichen Thema. Niveausicherung, Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit der gesetzlichen Rente sind dabei von zentraler Bedeutung.
Daher ist mit dem sogenannten „Rentenpaket 2025“ die Haltelinie in der gesetzlichen Rentenversicherung bis 2031 verlängert worden. Das gewährleistet, dass das Rentenniveau bis 2031 nicht unter 48 Prozent fällt und die Renten bis dahin nicht hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben. Davon profitieren Rentnerinnen und Rentner, aber auch alle heute Erwerbstätigen. Denn das Rentenniveau bleibt dauerhaft rund einen Prozentpunkt höher als ohne Gesetz.
Gestaltung des Rentenübergangs mit Wertguthaben und Flexirente
Wertguthaben
Für den Übergang in den Ruhestand können auch Wertguthaben (auch Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonto genannt) genutzt werden. Hierbei sparen Beschäftigte Arbeitsentgelt oder Arbeitszeit in einem Wertguthaben an. Diese werden später für längerfristige Freistellungen eingesetzt: die Beschäftigten erhalten während der Freistellung ihr Arbeitsentgelt aus dem Wertguthaben und bleiben sozialversichert. Erst beim Entsparen werden die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuern fällig. Wertguthaben können flexibel sowohl für gesetzliche Freistellungszwecke – wie zum Beispiel Pflege- oder Elternzeit – als auch für mit dem Arbeitgeber vereinbarte Freistellungen – zum Beispiel für Weiterbildung, Sabbaticals oder eben den Übergang in den Ruhestand – eingesetzt werden. Die gesetzlichen Regelungen lassen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zu. Wertguthaben ermöglichen den Beschäftigten Flexibilität und Freiraum in ihrer gesamten Erwerbsbiografie.

Flexirente
Das Rentenrecht lässt eine sehr individuelle Gestaltung der Erwerbstätigkeit im Alter zu. Die Bundesregierung hat folgende Neuregelung beschlossen: Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt seit Januar 2023 ersatzlos, eine Kürzung der Rente findet nicht mehr statt. Damit kann im Bereich der Altersrenten unbeschränkt hinzuverdient werden. Mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten soll dauerhaft ein noch flexiblerer Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Arbeits- und Fachkräftesicherung geleistet werden. Denn es werden zusätzliche Arbeitsanreize gesetzt und die Weiterarbeit neben dem Bezug einer vorgezogenen Altersrente gefördert.
Monitoring der Bundesregierung zum Thema mit folgenden Berichten
Rentenversicherungsbericht
Die Bundesregierung berichtet mit dem Rentenversicherungsbericht jedes Jahr im November über die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Der Rentenversicherungsbericht liefert ausgehend von den aktuellen Daten auf Basis geltenden Rechts einen Überblick über die finanzielle Lage der Rentenversicherung und beschreibt mittels Modellrechnungen die voraussichtliche Entwicklung der Rentenfinanzen über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren. Der Bericht enthält Angaben zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung, zur Nachhaltigkeitsrücklage sowie zu den zentralen Kennzahlen wie Beitragssatz, Rentenniveau und demografischer Entwicklung.
Zudem liefert der Rentenversicherungsbericht ausführliches Datenmaterial zur aktuellen Entwicklung der Rentenbeziehenden und der Rentenleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Beschäftigung Älterer.
Alterssicherungsbericht
Der Alterssicherungsbericht der Bundesregierung wird einmal je Wahlperiode veröffentlicht, zuletzt im Jahr 2024. Der Bericht stellt insbesondere die Leistungen und Finanzierung der öffentlich finanzierten Alterssicherungssysteme, die Einkommen aus Alterssicherungssystemen, die Gesamteinkommen im Seniorenalter sowie die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung und privaten Altersvorsorge unter den Erwerbstätigen dar.
Der Alterssicherungsbericht 2024 hat gezeigt: Die gesetzliche Rentenversicherung ist nach wie vor das Alterssicherungssystem mit der weitaus größten Bedeutung in Deutschland. Darüber hinaus haben rund 62 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Zusatzrente aus der betrieblichen Altersversorgung oder auf eine Riester-Rente. Insbesondere Geringverdiener sorgen aber noch zu wenig zusätzlich für das Alter vor. Die heutigen Seniorinnen und Senioren in Deutschland sind in der Regel gut versorgt, vor allem, wenn sie über eine zusätzliche Alterssicherung verfügen.