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Fachkräftesicherung
In Deutschland bestehen in vielen Berufen, Branchen und Regionen Fachkräfteengpässe. Die Fachkräftesicherung ist daher ein Schwerpunkt der Bundesregierung. Maßnahmen für mehr Aus- und Weiterbildung, höhere Erwerbsbeteiligung, mehr Zuwanderung von Fachkräften und deren bessere Integration stehen dabei nach wie vor im Mittelpunkt. Auch eine verbesserte Arbeitskultur und Arbeitsqualität, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Digitalisierung sowie Vernetzung und Zusammenarbeit vor Ort und im Bund können hier einen Beitrag leisten.

Die geburtenstarken Jahrgänge von 1955 bis 1970 scheiden derzeit schrittweise aus dem Erwerbsleben aus. Die Auswirkungen sind in einzelnen Regionen, Branchen und Berufen sehr unterschiedlich. Freiwerdende Arbeitsplätze können vielfach nicht mehr nachbesetzt werden. Davon sind insbesondere Ausbildungsberufe und strukturschwache Regionen betroffen. Hinzu kommt rascher Strukturwandel mit erheblichen Auswirkungen auf die nachgefragten Berufe.
Die Gewinnung und das Halten von Fachkräften ist zuvorderst Aufgabe der Unternehmen. Auch in dieser Legislaturperiode setzt die Bundesregierung einen Schwerpunkt bei der Fachkräftesicherung – denn die Herausforderungen durch den demografischen Wandel und die wirtschaftliche Entwicklung nehmen stetig zu. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen für mehr Aus- und Weiterbildung, höhere Erwerbsbeteiligung, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Verbesserung der Arbeitsqualität, mehr Einwanderung von Fachkräften aus dem europäischen und dem nicht-europäischen Ausland und eine bessere Integration der Eingewanderten. Zur Fachkräftesicherung gehört, dass alle Erwerbstätigen ihre Qualifikationen und Kompetenzen unabhängig vom Erwerbsalter erwerben, erhalten und nutzen können. Der Start ins Berufsleben ist besonders wichtig, denn dieser ist oft wegweisend für den Verlauf der Erwerbskarriere bis zum Renteneintritt.
Fachkräftestrategie
Die nach wie vor aktuelle Fachkräftestrategie der Bundesregierung wurde im Oktober 2022 vom Bundeskabinett beschlossen. Sie wird in der 21. Legislaturperiode mit den Ländern weiterentwickelt.
Ziel der Fachkräftestrategie ist es, die Anstrengungen der Unternehmen und Betriebe zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften zu unterstützen. Dazu wurden fünf prioritäre Handlungsfelder identifiziert, die noch immer Gültigkeit besitzen:
- zeitgemäße Ausbildung,
- gezielte Weiterbildung,
- Erwerbspersonenpotenziale ausschöpfen und Erwerbsbeteiligung erhöhen,
- gute Arbeitskultur und Verbesserung der Arbeitsqualität sowie
- moderne Einwanderungspolitik.
Mit der Weiterentwicklung der Fachkräftestrategie sollen zwei weitere Themenfelder adressiert werden:
- Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) und Digitalisierung sowie
- Zusammenarbeit und Vernetzung.
Die branchen- und regionenübergreifende Fachkräftestrategie ist Rahmen für weitergehende Prozesse zur Fachkräftesicherung der einzelnen Ressorts der Bundesregierung, welche spezifische Berufe, Branchen oder Themenfelder vertieft in den Blick nehmen.
Ausbildungsförderung
Um allen jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer möglichst betrieblichen Berufsausbildung zu eröffnen, wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (verkündet im Juli 2023) eine Ausbildungsgarantie eingeführt. Ziel ist die Aufnahme und der erfolgreiche Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung. Jungen Menschen wird damit signalisiert, dass sie bei eigenen Anstrengungen unterstützt werden, einen Ausbildungsplatz zu finden.
Die Ausbildungsgarantie verbindet vorhandene und verbesserte Unterstützungsangebote mit weiteren gesetzlichen und darüber hinaus gehenden Ansätzen. Im Gesamtkonzept sind die Bausteine der Ausbildungsgarantie dargestellt, die über die gesetzlichen Neuerungen hinausgehen.
Nationale Weiterbildungsstrategie

Mit der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) ist seit 2019 ein langfristig angelegter, übergreifender und sozialpartnerschaftlicher Austauschprozess zur Weiterbildungspolitik gelungen. Unter gemeinsamer Federführung von BMAS und BMBFSFJ verständigen sich die 17 NWS-Partner von Bund, Ländern, Sozialpartnern, Wirtschaftsorganisationen und die Bundesagentur für Arbeit auf konkrete Maßnahmen und Aktivitäten mit dem Ziel, Weiterbildung in Deutschland weiter zu stärken und das Weiterbildungssystem zukunftsfest aufzustellen. Ziel ist es, die Weiterbildungskultur in Deutschland zu stärken, sodass lebensbegleitendes Lernen sich als selbstverständlicher Bestandteil der Arbeits- und Lebenswelt etabliert. Der zweite Umsetzungsbericht der NWS wurde im März 2025 veröffentlicht. Im November 2025 wurde das Fortsetzungspapier „Weiterbildung 2030: Chancen eröffnen, Qualifizierung stärken, Zukunft sichern!“ veröffentlicht, in dem die Nationale Weiterbildungsstrategie mit ambitionierten Zielsetzungen fortgeführt und weiterentwickelt wird.
Mit der Umsetzung der NWS tragen die Partner dazu bei, das Ziel der Bundesregierung im Rahmen der EU-2030-Strategie zu erreichen, die Weiterbildungsbeteiligung bis 2030 um 11 Prozentpunkte auf 65 Prozent zu steigern. Hierfür fokussieren die Partner auf folgende Ziele: Menschen ohne Berufsabschluss oder ohne passfähige Qualifikationen für den Arbeitsmarkt qualifizieren; Unternehmen und Beschäftigte bei der Weiterbildung im Strukturwandel stärken; Chancen der Digitalisierung und von Künstlicher Intelligenz für die Weiterbildung nutzen und die Herausforderungen erfolgreich gestalten. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Qualifizierung der Menschen für die Arbeit von morgen geleistet.
Beschäftigtenqualifizierung
Über die Bundesagentur für Arbeit steht im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ein umfangreiches Förderinstrumentarium für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten zur Verfügung. Seit 2019 wurde die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte erheblich ausgeweitet. Zuletzt wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung im Jahr 2024 unter anderem der Zugang für alle Betriebe und Beschäftigten geöffnet und die Förderkonditionen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen verbessert. Die Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann in Abhängigkeit der Betriebsgröße einerseits Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und andererseits die Gewährung von Arbeitsentgeltzuschüssen für weiterbildungsbedingte Arbeitsausfallzeiten umfassen. Daneben können den Beschäftigten im Zusammenhang mit der Weiterbildung entstehende Fahr- und Kinderbetreuungskosten sowie Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung erstattet werden. Bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen von geringqualifizierten Beschäftigten besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung der Lehrgangskosten in voller Höhe. Zudem kann ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 100 Prozent gezahlt werden.
Sollte eine Beschäftigungssicherung im Betrieb nicht möglich sein, kann bei Job-to-Job-Prozessen auch ein Arbeitgeberwechsel ohne zwischenzeitlich eintretende Arbeitslosigkeit unterstützt werden. Dabei können Arbeitsmarktdrehscheiben zum Einsatz kommen. Sie unterstützen regional einen direkten Übergang von Beschäftigung in Beschäftigung, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und nahtlose Jobübergänge zu erreichen. Akteure einer Arbeitsmarktdrehscheibe können Unternehmen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Agenturen für Arbeit sein. Abgebende und potentiell aufnehmende Arbeitgeber werden über die Drehscheibe zusammengebracht. Die Bundesagentur für Arbeit bzw. ihre Agenturen für Arbeit können, aber müssen nicht Teil einer solchen Arbeitsmarktdrehscheiben sein. Die Agenturen für Arbeit übernehmen gegebenenfalls eine moderierende Rolle.
Im Rahmen von Job-to-Job-Prozessen ist ebenfalls eine Förderung der beruflichen Weiterbildung möglich. Dies kann erforderlich sein, um die Kompetenzanforderungen des neuen Arbeitgebers zu erfüllen oder einen fehlenden Abschluss nachzuholen.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wurde darüber hinaus das Qualifizierungsgeld eingeführt. Dieses unterstützt Betriebe und ihre Beschäftigten, die von starkem Transformationsdruck betroffen sind. Ziel ist, die Beschäftigten durch bedarfsgerechte Qualifizierung im Betrieb zu halten und Fachkräfte zu sichern. Das Qualifizierungsgeld wird als Entgeltersatz in Höhe von 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettoentgeltes gezahlt, welches auf die Zeit der Weiterbildung entfällt. Eine Aufstockung durch den Arbeitgeber ist möglich.
Fachkräfteeinwanderung
Die Bundesregierung hat in den letzten Legislaturperioden einen modernen und guten Rechtsrahmen für Erwerbsmigration geschaffen – zuletzt mit Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (FEG 2.0). Der hohe Fachkräftebedarf trifft nun aber auf ineffektive und ineffiziente Strukturen. Die Verwaltungsverfahren sind in vielen Fällen komplex, organisatorisch fragmentiert und dadurch langwierig. Die nur partielle Digitalisierung reduziert darüber hinaus die Attraktivität Deutschlands bei Fachkräften aus dem Ausland – aber auch für Arbeitgeber, im Ausland zu rekrutieren. Gleichzeitig steht Deutschland in einem weltweiten Wettbewerb um die fähigsten Köpfe.
Die digitale Work-and-Stay-Agentur (WSA) ist eine wichtige Verabredung aus dem Koalitionsvertrag, um bürokratische Hürden in der Erwerbsmigration einzureißen. Zudem ist die WSA ein Hebelprojekt der Modernisierungsagenda des Bundes.
Die Eckpunkte zur WSA wurden am 5. November 2025 im Kabinett beschlossen. Die WSA soll laut der Eckpunkte die Verwaltungsprozesse der Erwerbs- und Bildungsmigration nebst zugehörigem Familiennachzug
- verschlanken, vereinfachen und entbürokratisieren,
- über eine zentrale IT-Plattformstruktur vollständig digitalisieren sowie
- wo zielführend, durch Zentralisierung optimieren und beschleunigen.