Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) ist bestrebt, das Demografieportal barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 in der jeweils aktuellen Fassung.
Bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website standen Nutzungsfreundlichkeit und Barrierefreiheit im Vordergrund. Das Demografieportal ist mit den Anforderungen nicht durchgehend vereinbar. Es gibt Inhalte, die Menschen mit Behinderungen den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im März 2021 durchgeführten Selbstbewertung sowie eines vereinfachten BITV-Tests im Januar 2023.
Diese Erklärung wurde zuletzt im Juli 2024 überprüft.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
- Einige Bedienelemente verfügen nicht über die notwendigen Rollen, Namen, Statusangaben und dazugehörige Steuerungskonzepte, was die Bedienung dieser Elemente einschränkt.
- Grafische Bedienelemente und informationstragende grafische Elemente halten nicht immer den Mindestkontrast ein und können daher teilweise schwer wahrnehmbar sein.
- Die Syntax enthält ein paar formelle Fehler, die die Zugänglichkeit jedoch nicht einschränken sollten.
- Alternativtexte von Grafiken ersetzen die Bilder nicht immer gleichwertig.
- Videoinhalte besitzen nicht immer Untertitel und Audiodeskriptionen.
- Audioinhalte besitzen nicht immer Alternativtexte.
- PDF-Dokumente sind nicht immer PDF/UA-konform.
Barriere melden!
Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten des Demografieportals aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung
Friedrich-Ebert-Allee 4
65185 Wiesbaden
E-Mail: redaktion@demografieportal.bund.de
Schlichtungsverfahren
Sollte auch nach Kontaktaufnahme zu oben genannter Stelle keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Aufgabe der Schlichtungsstelle BGG ist es, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Einigung zu unterstützen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Website der Schlichtungsstelle. Sie können die Schlichtungsstelle unter info@schlichtungsstelle-bgg.de auch direkt anschreiben.