Der Demografiepool ist ein haushalterisches Instrument, um im öffentlichen Dienst das Wissen und die Erfahrungen von Beschäftigten, die kurz vor dem Ruhestand stehen, an die jüngere Generation weiterzugeben.
Der öffentliche Dienst steht vor der Aufgabe, den demografischen Entwicklungen bestmöglich zu begegnen und Vorkehrungen zu treffen, um auch zukünftig bürgernah und zielgerichtet agieren zu können. Hierfür bedarf es in allen Bereichen der Staatsverwaltung eines leistungsfähigen Personalkörpers, um die Leistungen der Verwaltungen so auszugestalten, dass sie zur positiven Entwicklung der Gesellschaft und der Wirtschaft im Freistaat Sachsen beitragen.
Um ein auch zukünftig effektives und effizientes Handeln der Staatsverwaltung zu gewährleisten, ist es unerlässlich, die Expertise und das Wissen der heutigen Fachkräfte zu bewahren und an die nächste Generation weiterzugeben. Ebenso zeigt sich nicht nur in Krisensituationen, dass es der Möglichkeit bedarf, kurzfristig auf sich ändernde Rahmenbedingungen zu reagieren und im Bedarfsfall neue Aufgaben mit entsprechendem Personal zu untersetzen.
Ein Lösungsansatz der Sächsischen Staatsregierung im Umgang mit den demografischen Herausforderungen für den Personalkörper der Staatsverwaltung stellt dabei der Demografiepool dar. Dieser wurde im Ergebnis der Kommission zur umfassenden Evaluation der Aufgaben, Personal- und Sachausstattung (Personalkommission I – PK I) mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 initiiert und hat sich innerhalb kurzer Zeit als Handlungsinstrument für einen zielgerichteten Wissenstransfer und zur Bewältigung neuer Aufgaben in den Obersten Staatsbehörden und ihren nachgeordneten Bereichen etabliert.
Im Doppelhaushalt 2023/2024 stehen dafür jährlich insgesamt 390 Stellen zur Verfügung. Die Zuweisung der Stellen erfolgt in der Regel für achtzehn Monate, in begründeten Ausnahmefällen für maximal 36 Monate. Ein Erlass regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Beantragung und Zuweisung der Stellen. Die im Erlass vorgesehenen Fallgruppen bieten einerseits die Chance, Altersabgänge bereits vor Renten- beziehungsweise Ruhestandseintritt „nachzubesetzen“ und so den notwendigen Wissenstransfer zu gewährleisten. Andererseits wird die Möglichkeit geschaffen, Nachwuchs- und Fachkräfte, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen werden, frühzeitig für den Freistaat zu gewinnen. Ferner kann mittels Stellen aus dem Demografiepool flexibel auf unvorhersehbare Aufgabenmehrungen reagiert werden.
Die Zuweisung einer Poolstelle setzt einen entsprechenden Antrag voraus. Über die Anträge entscheidet ein Lenkungsgremium, welches sich aus den Amtsleitungen der Staatskanzlei, des Staatsministeriums der Finanzen und der Ressorts der stellvertretenden Ministerpräsidenten zusammensetzt. Die Poolstellen stehen den antragstellenden Ressorts als zeitlich befristete Übergangslösung bis zum Freiwerden einer besetzbaren Stelle zur Verfügung und fallen (zum Beispiel nach einem Altersabgang) dann wieder an den Pool zurück. Die Stellenbesetzung hat bei der beantragenden Stelle unbefristet zu erfolgen.
Der Demografiepool wird rege genutzt (seit Beginn wurden circa 1.000 Anträge gestellt und genehmigt) und regelmäßig evaluiert. Dabei zeigt sich deutlich, dass er ein wirkungsvolles Instrument insbesondere zur Bewältigung des Generationenwechsels im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen ist.
Mit der Förderrichtlinie Demografie unterstützt der Freistaat Sachsen vor allem in den ländlichen Regionen jedes Jahr Projekte, die dazu beitragen, den demografischen Wandel vor Ort zu gestalten.
In Sachsen hat die Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen einen hohen Stellenwert. Wenn dabei auch das Engagement junger Menschen eingebunden wird, stärkt dies den Zusammenhalt der Generationen.
Im ROWI Stadtbüro als Anlaufstelle für alle Generationen können sich besonders ältere Bürgerinnen und Bürger niedrigschwellig mit Beratungsanliegen an die Mitarbeiterinnen wenden oder vom abwechslungsreichen Veranstaltungsangebot profitieren.
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