Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen versteht Politik für und mit älteren Menschen als Querschnittsaufgabe, die alle Fachbereiche berührt. Das spiegelt sich in den Themenbereichen des Altenberichts 2020 vielfältig wider. Ausgehend von der quantitativen Analyse von IT.NRW im ersten Teil des Berichts enthält der Bericht im zweiten Teil Beiträge der Ressorts, die sich entsprechend der jeweiligen Zuständigkeits- und Aufgabenbereiche mit der Forschung, Einkommenssituation, Prävention und Gesundheit sowie mit Sport, Wohnen, Pflege, Kriminalität, Verbraucherschutz und mit der Betrachtung älterer Menschen als Verkehrsteilnehmende befassen.
Vor diesem Hintergrund stellt der Altenbericht eine Grundlage für politische Entscheidungen zur weiteren Ausgestaltung der Politik für ältere und hochaltrige Menschen in Nordrhein-Westfalen dar.
Mit der Landesaltenberichterstattung setzt die Landesregierung ihren gesetzlichen Auftrag aus dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (§ 20 APG NRW) um und schreibt die mit dem ersten Altenbericht 2016 initiierte Berichterstattung zur Lage der älteren Menschen in Nordrhein-Westfalen fort.
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