Einrichtung einer zentralen Ausländerbehörde zur Fachkräfteeinwanderung beschlossenNiedersachsen
15.10.2024
Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung die Einrichtung einer zentralen Ausländerbehörde beschlossen, deren Aufgabe die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens sein wird. Die Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung Niedersachsen wird organisatorisch bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen angesiedelt.
Hintergrund ist, dass im Wettbewerb um die besten ausländischen Fachkräfte auch im Inland die nötigen Strukturen geschaffen werden müssen, um Interessierte von Deutschland als attraktiven Arbeitsort überzeugen zu können. Zur Beschleunigung und Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens soll eine zentral zuständige Ausländerbehörde eingerichtet werden.
Mit der Durchführung des sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahrens soll das Einreiseverfahren rascher durchgeführt werden können, da den Arbeitgebenden dann eine speziell für diesen Bereich zuständige zentrale Stelle für ganz Niedersachsen – statt insgesamt 52 kommunale Ausländerbehörden – zur Verfügung steht. Dies führt zu einheitlichen Verfahrensweisen und der Bündelung von Fach- und Erfahrungswissen. Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes können Arbeitgebende in Vollmacht der ausländischen Fachkraft gegen Zahlung einer Gebühr von 411 Euro ein solches Verfahren beantragen. Die zentrale Ausländerbehörde beginnt im ersten Halbjahr 2025 mit der Aufnahme des Betriebs.
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, betont: „Durch die Spezialisierung auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren können Abläufe und Entscheidungen landesweit einheitlich gestaltet und entsprechendes Erfahrungswissen aufgebaut werden. Damit sorgen wir ganz direkt dafür, dass internationale Fachkräfte schneller auf unserem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Außerdem entlastet das Land mit dieser Zentralisierung die ohnehin in hohem Maße geforderten kommunalen Ausländerbehörden. Diese übernehmen seit der Einführung 2020 die Aufgabe des Fachkräfteverfahrens. Mit der Aufgabenverlagerung an das Land bewirken wir an dieser Stelle eine spürbare Entlastung.“
Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei
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