Springe direkt zu:
Für den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen setzt die Landesregierung auch weiterhin auf ein landeseigenes Förderprogramm. Hierfür hat sie eine neue Förderrichtlinie erlassen, auf deren Grundlage die Kindertagesbetreuung weiter ausgebaut werden kann. Insgesamt werden hierfür jährlich 115 Millionen Euro bereitgestellt.
Die Förderrichtlinie „Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung“ tritt zum 1. März 2024 in Kraft und schafft die notwendige Grundlage für den Ausbau der Kindertagesbetreuung zunächst bis Ende 2026. Die Träger der Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflegepersonen können ab dem 1. März 2024 entsprechende Anträge stellen.
Kinder- und Jugendministerin Josefine Paul: „Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist und bleibt ein Kernliegen dieser Landesregierung. Mit der Fortführung der landeseigenen Förderung geben wir dem System der Kindertagesbetreuung die notwendige Sicherheit, um Plätze zu erhalten und neue Plätze zu schaffen. Den inflationsbedingten gestiegenen Baukosten treten wir mit angepassten Fördersätzen entgegen, um das System der Kindertagesbetreuung zielgerecht zu unterstützen.“
Im Rahmen der neuen Investitionsrichtlinie werden die zugrundeliegenden Fördersätze im Schnitt um circa 14,5 Prozent im Vergleich zu den bisherigen Fördersätzen angehoben. Zudem wird zukünftig auf eine Unterscheidung des Verwaltungsverfahrens zur Schaffung von Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren verzichtet. Dies führt zu einer nicht unerheblichen Bürokratieentlastung bei den Trägern und Jugendämtern. Erstmalig besteht im Rahmen der neuen Investitionsrichtlinie auch die Fördermöglichkeit für inklusive Plätze, um den besonderen Bedarfen von Kindern mit oder mit drohenden Behinderungen gerecht werden zu können.
Um die Kitalandschaft finanziell weiter zu entlasten, hat die Landesregierung mit dem Haushalt 2024 zudem eine Überbrückungshilfe von 100 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Die entsprechenden Gelder wurden bereits vollständig an die Jugendämter ausgezahlt. Die Jugendämter sind verpflichtet das Geld an die nach § 38 KiBiz geförderten freien Träger der Kindertageseinrichtungen weiterzuleiten. Genauere Auskünfte zu Auszahlungszeitpunkten können die Träger der Kindertageseinrichtungen beim örtlichen Jugendamt erfragen.
Quelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Immer mehr Kinder unter drei Jahren besuchen eine Tageseinrichtung oder sind in Tagespflege. Bei den 3- bis 5-jährigen Kindern ist die Betreuungsquote leicht rückläufig.
Kleine Kinder werden in Ostdeutschland häufiger und länger außerfamiliär betreut als in Westdeutschland. Aber auch auf kleinräumiger Ebene gibt es Differenzen bei der Betreuungsquote.
Die meisten Kinder besuchen eine Kindertageseinrichtung. Zwischen Landkreisen und Städten sowie bei der Ganztagsbetreuung zeigen sich regionale Unterschiede.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz
OK