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Das Bundesfamilienministerium hat den vierten Monitoringbericht zum KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) für das Jahr 2022 veröffentlicht. Der Bericht zeigt, welche Fortschritte für mehr Qualität und Teilhabe seit Inkrafttreten des KiQuTG im Jahr 2019 erzielt wurden.
So konnten unter anderem der Personalausbau fortgesetzt und der Personalschlüssel verbessert werden. Für eine Angleichung der Lebensverhältnisse und bundesweit gleiche Aufwachsensbedingungen sind allerdings weitere Anstrengungen nötig. Auch deshalb hat die Bundesregierung die finanzielle Förderung mit dem KiTa-Qualitätsgesetz von 2022 auf die Handlungsfelder konzentriert, die die Qualität verbessern und ist mit den Ländern in intensivem Austausch über bundesweit einheitliche Qualitätsstandards.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie und mit dem Wissen um die Schlüssel-Bedeutung frühkindlicher Bildung sind Investitionen im Kita-Bereich so wichtig wie nie. Darum leisten wir mit dem KiTa-Qualitätsgesetz einen entscheidenden Beitrag für die Weiterentwicklung der Qualität in der frühkindlichen Bildung – ein zentrales Element, wenn es darum geht, Bildungserfolg und familiäre Herkunft zu entkoppeln. Damit setzt das Bundesfamilienministerium ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Der vierte Monitoringbericht weist auf, dass unsere Maßnahmen einen Beitrag dazu leisten – beispielsweise beim Personal-Kind-Schlüssel – positive Wirkungen zu erzielen und die Qualität in den Kitas zu verbessern. Klar ist aber: Auch über 2024 hinaus gibt es Handlungsbedarf. Ich werde mich weiter dafür engagieren, dass die Qualität in den Kitas noch hochwertiger wird und wir die Unterschiede zwischen den Bundesländern weiter abbauen.“
Der Monitoringbericht zeigt für die rund 60.000 Kindertageseinrichtungen in Deutschland unter anderem:
Der Bund unterstützt die Länder seit 2019 finanziell bei der Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Zum 1. Januar 2019 trat das KiTa-Qualitäts- und - Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) in Kraft, das mit dem Ersten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (das sogenannte „Gute-KiTa-Gesetz“) geschaffen wurde. Es setzte von 2019 bis einschließlich 2022 den Rahmen für die Unterstützung der Länder mit Bundesmitteln zur Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe. Das KiQuTG wurde zum 1. Januar 2023 durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („KiTa-Qualitätsgesetz“) geändert und inhaltlich weiterentwickelt, so dass die Länder 2023 und 2024 weiterhin durch den Bund bei der Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe unterstützt werden.
Für eine langfristige Weiterentwicklung der Qualität sieht der Koalitionsvertrag vor, das KiTa-Qualitätsgesetz in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen. Dabei soll der Fokus auf die Qualitätsbereiche Verbesserung der Betreuungsrelation, sprachliche Bildung und Sprachförderung sowie ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot gelegt werden. Um Vorschläge für das Qualitätsentwicklungsgesetz zu erarbeiten, startete im August 2022 ein gemeinsamer Prozess von Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Ländern auf Fachebene mit enger Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, der durch einen Expertendialog begleitet wird.
Flankierend sind weitere Anstrengungen zur Gewinnung und Sicherung pädagogischer Fachkräfte erforderlich. Dies ist eine essenzielle Grundlage, damit die Kindertagesbetreuung weiterhin bedarfsgerecht ausgebaut werden kann und sich die Qualität in den Kindertageseinrichtungen, insbesondere auch die Personal-Kind-Schlüssel, weiter verbessern können. Bund, Länder und Kommunen entwickeln daher gemeinsam eine Strategie zur Gewinnung von Fachkräften in den Erzieherberufen.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Mit einer nachhaltigen Politik für Kinder, Jugendliche und Familien gestaltet der Bund den demografischen Wandel wesentlich mit.
Der Bericht informiert über die Lage der Familien in Deutschland. Im Mittelpunkt stehen Eltern als Weichensteller für das Leben ihrer Kinder.
Immer mehr Kinder unter drei Jahren besuchen eine Tageseinrichtung oder sind in Tagespflege. Bei den 3- bis 5-jährigen Kindern ist die Betreuungsquote leicht rückläufig.
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