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Die Bundesländer wollen das Schaffen von Wohnraum im Bestand erleichtern und Investitionen in den Neubau fördern. Das wurde auf der 142. Sitzung der Bauministerkonferenz beschlossen.
Die Bauministerkonferenz (BMK) hat sich in Baden-Baden gemeinsam mit Bundesbauministerin Klara Geywitz und ihrem Staatssekretär Rolf Bösinger mit den aktuellen Problemen auf dem Wohnungsbau beschäftigt. Ein Schwerpunkt war dabei – neben den Möglichkeiten zur Forcierung des Neubaus – das Schaffen von mehr Wohnraum im Bestand. Die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder haben beschlossen, die Regeln in der Musterbauordnung für den Um- und Ausbau bestehender Gebäude zu lockern. Vom Bund wünscht sich die Bauministerkonferenz, dass er ebenfalls Erleichterungen für diesen Bereich auf den Weg bringt.
Gerade auch im Hinblick auf die aktuelle Haushaltssituation des Bundes fordert die Bauministerkonferenz eine klare Priorisierung der sozialen Wohnraumförderung und der Städtebauförderung. Dadurch werden Bauinvestitionen direkt unterstützt und positive Signale für den gesamten Bausektor und den Wohnungsbau in Deutschland gesetzt. Nur so kann der Bau neuer Wohnungen in ausreichender Zahl sowie die Stabilisierung der Bauwirtschaft sichergestellt werden.
Das 14-Punkte-Papier der Bundesregierung zum Wohnungsbau formuliert die erforderlichen Maßnahmen, die gemeinsam von Bund und Ländern umgesetzt werden müssen. Die Länder tragen ihren Teil dazu bei, etwa durch die soziale Wohnraumförderung. Zur Erleichterung und Beschleunigung der Bauprozesse stellt die BMK überdies weitere Weichen zur Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur weiteren Unterstützung des Building Information Modellings (BIM). Für die energetische Transformation bittet die BMK den Bund die erforderlichen Quartierlösungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) umzusetzen und sich bei der Europäischen Union (EU) für entsprechende Regelungen einzusetzen.
Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg und Vorsitzende der Bauministerkonferenz, sagte mit Blick auf das Strategiepapier der BMK zum Bestand: „Es kann nicht sein, dass das Schaffen von Wohnraum auf der grünen Wiese finanziell vorteilhafter ist als Um- und Ausbauten im Bestand. So geht uns immer mehr bereits vorhandener Wohnraum verloren. Wir wollen daher – auch aus ökologischen Gründen – das Schaffen und das Sichern von Wohnraum im Bestand erleichtern. Darüber hinaus haben wir uns natürlich auch mit den finanziellen Turbulenzen auf Bundesebene nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt. Die verhängte Haushaltssperre erfüllt uns mit großer Sorge. Ich kann nur davor warnen, nun beim Wohnungsbau oder so wertvollen Programmen wie der Städtebauförderung den Rotstift anzusetzen. Der Wohnungsbau steht vor einem gefährlichen Kipppunkt und verträgt keine weiteren Einsparungen.“
Die Bauministerkonferenz hat sich darauf verständigt, einen Belastungsstopp bei Bauvorschriften einzuführen: Die kommenden fünf Jahre soll es weder in der Musterbauordnung noch bei den technischen Bauvorschriften Veränderungen geben, die das Bauen unnötig verteuern und erschweren. Erleichterungen sind hingegen auch in diesem Zeitraum weiterhin möglich.
Die BMK hat zudem einen neuen Vertrag mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) geschlossen, der zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Darin werden die Leitlinien für die künftige Erarbeitung von bauaufsichtlichen Normen durch das DIN konkretisiert. Das geschieht insbesondere durch eine Trennung bauaufsichtlicher Mindestanforderungen von weitergehenden Anforderungen in den Normen. Ein Online-Portal wird der Öffentlichkeit den Zugang zu den Normen ermöglicht, die in der Bauleitplanung sowie in der Bauaufsicht zur Anwendung kommen.
Quelle: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
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