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Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat den ersten Hessischen Pflegebericht veröffentlicht. Die aus dem neuen Bericht abgeleiteten Empfehlungen bilden die Basis für den Landesförderplan Pflege der Landesregierung.
„Die Herausforderungen in der Pflege sind groß. Der Landesförderplan mit passgenauen Maßnahmen ist Voraussetzung für eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgungsstruktur“, sagt Sozialminister Kai Klose. Das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur der Goethe Universität in Frankfurt am Main hat im Auftrag des Ministeriums eine Bestandsaufnahme vorgenommen, die nun mit dem Pflegebericht vorliegt. „Um ein genaues Bild über die Lage zu erhalten, wurden in großem Umfang Daten erhoben und daraus konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet“, so der Minister weiter. Die Ergebnisse verschafften erstmals einen detaillierten Überblick über die in Hessen vorhandenen Betreuungs- und Entlastungsangebote.
„Der Pflegebericht prognostiziert für Hessen bis 2030 eine Zunahme pflegebedürftiger Menschen um 11,7 Prozent“, sagte Klose. Da der weitaus größte Teil zuhause versorgt werde, treffe der zunehmende Bedarf besonders den Bereich der ambulanten Pflege. „Hier wird sich den Ergebnissen zufolge im Landesdurchschnitt ein Mehrbedarf von 14,4 Prozent ergeben.“
Der Hessische Pflegebericht betrachtet acht Versorgungsbereiche, die insbesondere ältere und pflegebedürftige Menschen betreffen: ambulante Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, vollstationäre Pflege, Betreuungs- und Entlastungsangebote, betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften sowie die Palliativversorgung. Für jeden der Bereiche wirdder Bedarf aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kleineren Regionen in den nächsten Jahren analysiert und die vorhandene Struktur betrachtet. Die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen wurden anschließend in einem Expert*innenpanel aus Altenplaner*innen der Kreise und kreisfreien Städte diskutiert und begründet. Sie richten sich überwiegend an den Bund und die Kommunen.
Unter anderem die Empfehlung bezüglich der Stärkung der Kommunen befinde sich bereits in der Umsetzung, zwei Maßnahmen seien hierzu konkret geplant, so Minister Klose. So seien etwa erste Schritte für eine Novellierung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum SGB XI eingeleitet. Außerdem sei die Einrichtung einer eigenen Arbeitsgruppe des Landespflegeausschusses vorgesehen, die Richtlinien für die Planung entwerfe. Viele weitere bereits existierende Maßnahmen zum Beispiel zur Fachkräftesicherung würden nun mit den Handlungsempfehlungen harmonisiert und schließlich in den neuen Landesförderplan Pflege münden.
Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
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