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Das Land fördert die Quartiersentwicklung erneut mit mehr als 800.000 Euro. Mit dem Förderprogramm „Quartiersimpulse“ unterstützt das Land seit mehr als fünf Jahren Gemeinden, Städte und Landkreise bei der alters- und generationengerechten Quartiersentwicklung.
Mit mehr als 800.000 Euro unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Quartiersentwicklung in zehn weiteren Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg. Das hat Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha bekannt gegeben. Von der Unterstützung profitieren Projekte in Aspach, Bad Friedrichshall, Bad Schönborn, Herbolzheim, Herrenberg, Leutkirch im Allgäu, Mannheim, Marbach am Neckar, Offenburg und Umkirch.
„Die Kreativität, mit der die Verantwortlichen vor Ort ihre Quartiere gestalten, ist ungebrochen – ich bin wirklich begeistert und allen Beteiligten für ihr Engagement sehr dankbar“, sagte Minister Lucha. „Unser Ziel sind lebendige Quartiere für alle Generationen. Wir brauchen Nachbarschaften, Stadtteile und Dörfer, in denen Menschen sich einbringen, Verantwortung übernehmen und sich gegenseitig unterstützen. Teilnahme und Teilhabe sind Grundpfeiler für jede Quartiersentwicklung. Die von uns geförderten Projekte setzen dies beispielhaft um und zeigen, wie über Bürgerbeteiligung sorgende Gemeinschaften entstehen.“
Mit dem Förderprogramm „Quartiersimpulse“ unterstützt das Land seit mehr als fünf Jahren Gemeinden, Städte und Landkreise bei der alters- und generationengerechten Quartiersentwicklung. Dieses Programm fördert die Kooperation zwischen den Kommunen und der Zivilgesellschaft auf Augenhöhe und setzt somit Zeichen für eine nachhaltige Entwicklung und Stärkung von generationengerechten sowie lebendigen Quartieren in Baden-Württemberg.
Das Förderprogramm „Quartiersimpulse. Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort“ ist Teil der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam. Gestalten.“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Hierbei werden gezielt Quartiersprojekte in Städten und Gemeinden für eine Laufzeit von zwei Jahren mit einem Zuschuss von bis zu 85.000 Euro gefördert. Bei kommunalen Verbünden und Landkreisen in Verbindung mit kreisangehörigen Gemeinden oder Städten sind Förderungen von bis zu 115.000 Euro möglich. Die Kommunen erhalten den finanziellen Zuschuss nicht nur für Sach- und Personalkosten, sondern auch explizit für Beratungskosten.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
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