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Das Wirtschaftsministerium fördert überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge im Jahr 2023 mit über zwölf Millionen Euro. Insgesamt sind in diesem Jahr rund 9.300 Lehrgänge mit rund 92.000 Teilnehmenden geplant.
Mit rund 12,1 Millionen Euro fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg im Jahr 2023 die Durchführung von überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen für Auszubildende, die einen Ausbildungsvertrag mit einem baden-württembergischen Unternehmen abgeschlossen haben. Dies gab Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus am 8. August 2023 in Stuttgart bekannt.
Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das eine Steigerung um 1,2 Millionen Euro. Bereits im Förderjahr 2022 gab es einen Anstieg der Förderung um rund 600.000 Euro. Um Kostensteigerungen Rechnung zu tragen, hat das Land seine Förderung in der Fachstufe im Handwerk somit bereits zum zweiten Mal angehoben und die zusätzlichen Mittel für die Förderung von überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen auch entsprechend im Landeshaushalt 2023/2024 erhöht.
„Ich freue mich sehr, dass wir die Landesfinanzierung von überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen erneut erhöhen konnten. Wir kommen damit einer zentralen Forderung des Handwerks nach und geben ein wichtiges Signal und Zeichen, dass wir die berufliche Ausbildung und die Fachkräfte von Morgen stärken wollen“, so die Ministerin.
Die Förderung erhalten Handwerkskammern, Innungen, Kreishandwerkerschaften und Landesverbände des Handwerks und Bauhandwerks sowie Industrie- und Handelskammern für Lehrgänge in der Grund- und Fachstufe. Die ein- oder mehrwöchigen Lehrgänge finden in fast 100 überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt und sichern einen einheitlichen Ausbildungsstandard – unabhängig von Größe, Spezialisierung und auftragsabhängigen Tätigkeitsschwerpunkten der Betriebe. Im Jahr 2023 sind rund 9.300 Lehrgänge mit rund 92.000 Teilnehmenden geplant. Davon allein rund 8.500 Lehrgänge mit rund 87.000 Teilnehmenden in den Schwerpunkten Handwerk und Bauwirtschaft.
Industrie und Handelskammern Baden-Württemberg: 822
Die überbetriebliche Ausbildung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Berufliche Ausbildung. Besonders im Handwerk sind die überbetrieblichen Lehrgänge an den Berufsbildungsstätten ein notwendiger Bestandteil der Ausbildung.
Die Förderung von Überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen erfolgt seit vielen Jahren durch Bund und Länder. In Baden-Württemberg ist das Wirtschaftsministerium mit seinem Förderprogramm Überbetriebliche Berufsausbildung (kurz: ÜBA) zuständig. Während der Bund seine Förderung auf Fachstufenlehrgänge im Handwerk und Bauhandwerk bezieht, fördert das Land Baden-Württemberg darüber hinaus Grundstufenlehrgänge in allen Wirtschaftsbereichen.
Die Förderung von Überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen (ÜBA) ergänzt flächendeckend im Handwerk und in Teilen von Industrie und Handel den betrieblichen Part der Ausbildung. Im Jahr 2023 fördert das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg mit rund 12,1 Millionen Euro rund 9.300 überbetriebliche Ausbildungslehrgänge für rund 92.000 Teilnehmende. Die Förderung beinhaltet neben Zuschüssen für Lehrgänge auch Zuschüsse für Unterbringungskosten sowie Zuschüsse für sogenannte Splitterberufe. Die Inhalte der Lehrgänge werden fortlaufend an neue Berufsbilder und technische Entwicklungen angepasst. Hier lernen die Auszubildenden spezielle Inhalte, die der jeweilige Ausbildungsbetrieb wegen seiner Größe oder Spezialisierung nicht vermitteln kann. Dadurch werden vor allem kleine und mittlere Betriebe in die Lage versetzt, qualifizierte Nachwuchskräfte zu gewinnen.
Überbetriebliche Lehrgänge ergänzen die Ausbildung im Betrieb und garantieren ein hohes Niveau der immer komplexer werdenden beruflichen Ausbildung.
Quelle: Ministerin für Wirtschaft Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
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