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Die Bundesregierung hat heute im Kabinett ein von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegtes Paket für die digitale Verwaltung beschlossen: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) schafft den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren.
Die zugleich beschlossenen Eckpunkte für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung enthalten wesentliche Richtungsentscheidungen. Hier geht es um mehr Priorisierung und Standardisierung sowie um eine enge Verzahnung des OZG mit Großprojekten wie der Registermodernisierung und den digitalen Identitäten. Ein breites digitales Onlineangebot bleibt Ziel der Bundesregierung. In 2023 und 2024 unterstützt die Bundesregierung Länder und Kommunen besonders bei der Umsetzung von 15 Leistungen mit dem Ziel, diese möglichst flächendeckend und vollständig digital (Ende-zu-Ende) anzubieten.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Mit unserem Paket für die digitale Verwaltung gehen wir heute einen weiteren großen Schritt, um unser Land moderner, bürgernäher und digitaler zu machen. Wir wollen das Leben der Menschen leichter machen, wertvolle Zeit sparen, der Zettelwirtschaft ein Ende bereiten und Behördengänge vermeiden.
Zukünftig können digitale Anträge deutschlandweit über die BundID als zentrales Bürgerkonto gestellt werden. Für Unternehmen wird es in Zukunft nur noch digitale Anträge geben. Besonders begrüße ich, dass wir uns gemeinsam mit Ländern und Kommunen jetzt auf 15 besonders wichtige Leistungen fokussieren. Spätestens 2024 werden dadurch zum Beispiel die Kfz- oder Führerschein-Anmeldung, die Ummeldung, die Eheschließung, eine Baugenehmigung und das Elterngeld deutschlandweit digital beantragt werden können. Das ist ein großer Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger – und ein Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Staat.“
Das Paket umfasst für Bürgerinnen und Bürger insbesondere folgende Punkte:
Flächendeckend digitale Anträge für relevante Verwaltungsleistungen: Es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich Bund, Länder und Kommunen in 2023 und 2024 auf die flächendeckende, medienbruchfreie Digitalisierung von 15 besonders wichtigen Verwaltungsleistungen. Darunter fallen z.B. die Ummeldung, das Elterngeld, die Eheschließung, die KfZ-An- und Ummeldung, die Baugenehmigung, der Führerschein und das Wohngeld. Diese Leistungen sollen spätestens 2024 in ganz Deutschland digital beantragt werden können.
Inhalte, die für Unternehmen und andere juristische Personen relevant sind:
Mit dem Paket für die digitale Verwaltung untermauert die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziele zur Modernisierung der deutschen Verwaltung, zum Abbau von Digitalisierungshemmnissen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich.
Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat
In drei Modellregionen in Rheinland-Pfalz wird erprobt, wie der ländliche Raum durch smarte Technologien vor allem im Bereich Mobilität und Logistik belebt werden kann.
Die Grundidee ist, allen Menschen im Gemeindegebiet der Stadt Wittstock/Dosse bürgernahe Verwaltungsdienstleistungen zu bieten. Bürger können kommunalen Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen und ordnungsrechtliche Angelegenheiten klären.
„Wir unterstützen wohnortnahe Lerngelegenheiten, bei denen ältere Menschen verlässliche Ansprechpersonen finden, die sich Zeit nehmen und auf Augenhöhe erklären“, so Bundesfamilienministerin Paus.
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