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Staatsminister Thomas Schmidt hat alle 30 Bewerberregionen zu LEADER-Gebieten ernannt.
„Damit können die Gebiete nun für die Zeit bis 2027 an die Arbeit gehen. Rund 241 Millionen Euro stehen aus EU- sowie aus Landesmitteln für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Ich bin sicher, dass die Regionen die besonderen Freiheiten, die sie mit dem LEADER-Status erhalten, auch in den kommenden Jahren sehr verantwortungsvoll nutzen“, so der Minister.
Die Gebiete hatten sich im September 2020 nach dem Aufruf des Staatsministeriums für Regionalentwicklung zusammengeschlossen. Gegenüber der Förderperiode 2014 bis 2022 blieb der räumliche Zuschnitt bis auf kleinere Anpassungen unverändert. Bei der anschließenden Erarbeitung ihrer Entwicklungsstrategien folgten die Gebiete einem vorgegebenen Leistungsbild und wurden von Gutachtern begleitet.
„Das Ergebnis sind maßgeschneiderte Strategien, ausgerichtet auf die Ziele der einzelnen Regionen, die mit nur wenigen Auflagen genehmigt werden konnten. Auf dieser Grundlage können die LEADER-Gebiete die Förderung starten und dabei allein entscheiden, für welche Projekte sie wie viel Geld zur Verfügung stellen wollen. Mit diesem flächendeckenden LEADER-Ansatz haben wir in Sachsen bereits in der vergangenen Förderperiode sehr gute Erfahrungen gemacht“, freut sich Minister Schmidt.
Für die LEADER-Förderung stehen von 2023 bis 2027 insgesamt 207,2 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung, welche durch 33,7 Millionen Euro Landesmittel für eine Kofinanzierung nicht kommunaler Vorhaben ergänzt werden. Insgesamt stehen den LEADER-Gebieten damit 240,9 Millionen Euro zur Verfügung.
In der vergangenen Förderperiode wurden im Rahmen der Richtlinie LEADER/2014 rund 7.500 Anträge bewilligt. Mit den mehr als 5.000 bisher abgeschlossenen Vorhaben wurden 589 Arbeitsplätze neu geschaffen und rund 3.300 Arbeitsplätze gesichert. Im Bereich touristischer Angebote entstanden rund 800 Betten und 240 Ferienwohnungen. Zusätzlich konnten 204.000 Quadratmeter Gewerbe- und Betriebsflächen geschaffen werden. Aufgrund der Hebelwirkung der bisher bewilligten oder ausgezahlten Zuschüsse ist von einem Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als einer Milliarde Euro auszugehen.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
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