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Mit dem „Stadtentwicklungsplan Wohnen Bremen 2030 – Gesamtstädtische Handlungskonzeption“ (Beschluss der Bremischen Bürgerschaft vom 15. Dezember 2020), kurz STEP Wohnen 2030, setzt die Stadtgemeinde Bremen den wohnungspolitischen Rahmen für die Gesamtstadt bis 2030. Das Ziel, alle Menschen mit zukunftsfähigem, attraktivem, bezahlbarem und passendem Wohnraum zu versorgen, wird nun mit den „Räumlichen Handlungsempfehlungen“ für das gesamte Stadtgebiet konkretisiert. Dies wurde in der Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung vorgestellt.
Dazu Stadtentwicklungssenatorin Dr. Maike Schaefer: „Heutige Wohnungspolitik als Teil der integrierten Stadtentwicklung muss vordenken und beantworten, wie das Wohnen in Bremen von morgen gestaltet werden soll. Die Herausforderungen und Erwartungen sind vielschichtig und umfangreich. Deshalb sind neue Herangehensweisen und Handlungsansätze erforderlich. Bremen hat daher seine Wohnungspolitik neu ausgerichtet. Ziel muss es sein, bezahlbaren, aber auch nachhaltigen und auf die künftigen Herausforderungen der Klimaveränderungen, der Verkehrswende und weiterer Faktoren wie Quartiersentwicklung maßgeschneiderten Wohnungsbau zu realisieren.“
Für den Erarbeitungsprozess der „Räumlichen Handlungsempfehlungen“ wurde mit dem Format der „Teilraumkonferenzen“ in gemeinsamer Arbeit mit Ortsbeiräten, Ortsamtsleitungen, Quartiersmanagerinnen und -managern sowie Mitarbeitenden des Fachbereichs Bau und Stadtentwicklung ein neues, ergebnisoffenes Format „auf Augenhöhe“ mit frühzeitiger und aktiver Beteiligung gewählt. „Mich hat dieses gegenseitig wertschätzende Vorgehen im Rahmen des Prozesses ebenso gefreut, wie die vielseitige Beteiligung der Beiräte, die den Prozess als Chance wahrgenommen haben, inhaltliche Vorschläge für eine Entwicklung des Wohnens in ihrem Stadtteil beizutragen“, äußert sich Stefan Markus, Sprecher der Beirätekonferenz zu dem Prozess.
Insgesamt stellen die „Räumlichen Handlungsempfehlungen“ zum STEP Wohnen 2030 eine wesentliche Grundlage zur Entwicklung des Wohnungsbaus sowohl im Neubau, aber vor allem im Bestand auf der Teilraumebene bis zum Jahr 2030 dar. Sie werden in einem fortlaufenden Dialog- und Anpassungsprozess weiter fortgeschrieben. „Entlang der gemeinsam entwickelten räumlichen Handlungsempfehlungen und Erfahrungen möchten wir im Dialog bleiben und den Prozess zum Wohnen in Bremen zukünftig gemeinsam mit den Beiräten fortschreiben“, blickt Senatsbaudirektorin Prof. Dr. Iris Reuther in die Zukunft.
Quelle: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen
Der Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 schließt seit 2021 an die bestehende Wohnungsbaukonzeption in der Stadt Bremen an. Das Ziel: ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Wohnangebot für die aktuell oder künftig hier lebende Bevölkerung zu schaffen.
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