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Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport hat die diesjährige Verteilung der Städtebauförderungsmittel festgelegt und mit dem Bund abgestimmt. Bund und Land stellen in diesem Jahr den Gemeinden jeweils rund 21,7 Millionen Euro im Rahmen der Städtebauförderung für deren zukunftsfähige Entwicklung zur Verfügung. Mit dem kommunalen Anteil beträgt das Programmvolumen insgesamt damit gut 65 Millionen Euro.
Das ist ein leichter Anstieg der Fördersumme im Vergleich zum Vorjahr. 33 Kommunen mit insgesamt 39 Fördergebieten erhalten weitere Mittel für ihre laufenden städtebaulichen Gesamtmaßnahmen. Die Finanzierung der Städtebauförderung erfolgt in der Regel durch Bund, Land und Gemeinde zu je einem Drittel.
Die Städte und Gemeinden stehen im Rahmen ihrer Stadtentwicklung regelmäßig großen Herausforderungen gegenüber. Die Städtebauförderung unterstützt sie seit Jahrzehnten dabei, dass sie diesen gut begegnen können.
„Die Städtebauförderung ist unverzichtbar für eine nachhaltige Entwicklung unserer Städte und Gemeinden. Mit diesen Mitteln konnten in den vergangenen Jahrzehnten beispielhafte und zukunftsweisende Projekte umgesetzt werden“, erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. „Die Kommunen im Land wissen, welche Möglichkeiten ihnen oft erst mit Hilfe der Städtebauförderungsmittel offenstehen. Nach wie vor gibt es deshalb eine sehr große Nachfrage aus dem kommunalen Bereich“, so die Ministerin weiter.
Bundesbauministerin Geywitz: „Unsere Städte und Gemeinden sind unser Zuhause. Dort findet Gemeinschaft und Leben statt. Unser Zuhause ist – so wie weltweit andere Orte – von Klimaveränderungen betroffen. Der Hitze im Sommer, folgt Regen, der zu katastrophalen Überflutungen wie im Ahrtal führen kann. Um unsere Kommunen stark für die Herausforderungen des Klimawandels zu machen, ist Klimaschutz ein Bestandteil der Städtebauförderung. Wenn Quartiere saniert oder neu errichtet werden, gehören Frischluftschneisen, Parks und Flüsse immer dazu. Klimaanpassung wird also Voraussetzung für eine Förderung durch den Bund.“
Quelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
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