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Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege fördert mit dem Programm “Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNah“ im Jahr 2022 bayernweit 29 Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 78,7 Millionen Euro.
Darauf hat Bayerns Pflege- und Gesundheitsminister Klaus Holetschek hingewiesen: „Die Förderprojekte 2022 stehen nun fest. Ich freue mich sehr, dass wir in diesem Jahr rund 1.500 zusätzliche Pflegeplätze in Bayern schaffen. Mit unserem Förderprogramm können wir die Entstehung und Modernisierung von Pflegeplätzen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Tagespflege-, Dauerpflege-, aber auch insbesondere Kurzzeitpflegeeinrichtungen finanziell unterstützen.“
Der Minister betonte: „Das ist ein wichtiges Signal: Wir investieren in eine moderne und bedarfsgerechte Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ganz Bayern!“
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen nimmt stetig zu. Umso wichtiger ist es deshalb, dass Bayern mit dem Förderprogramm PflegesoNah seit dem Jahr 2020 sowohl die Modernisierung als auch die Schaffung von Pflegeplätzen unterstützt. Der Minister erklärte: „In den vergangenen beiden Jahren haben bereits 60 Bauvorhaben eine Förderung erhalten. In diesem Jahr folgen nun weitere 29 Projekte. Die Verlängerung der Förderrichtlinie über das aktuelle Jahr hinaus zeigt: Wir wissen, wie wichtig dieses Förderprogramm ist, und stärken die pflegerischen Versorgungsstrukturen.“
Die Förderrichtlinie wird auch weiterhin sehr gut nachgefragt. Dazu erklärte der Minister: „Es konnten nicht alle der knapp 100 Anträge in das Förderprogramm aufgenommen werden. Besonders erfreulich ist aber, dass insgesamt 155 Kurzzeitpflegeplätze gefördert werden können. Wir brauchen Kurzzeitpflegeplätze, weil die Nachfrage nach wie vor sehr hoch ist.“
Geregelt ist die Förderung in der Förderrichtlinie „PflegesoNah“. Um die Fördergelder zu erhalten, müssen die Bauvorhaben bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen die Pflegeplätze zum Beispiel bedarfsgerecht sein und – im Bereich der Altenpflege – demenzsensibel ausgerichtet sowie für Menschen mit Sehbeeinträchtigung ausgestaltet sein. Besonders hoch ist die Förderung für Kurzzeitpflegeplätze sowie Dauerpflegeeinrichtungen, die sich in den sozialen Nahraum öffnen.
Holetschek erklärte: „Unter sozialem Nahraum ist das Wohnumfeld über die Wohnung hinaus zu verstehen, in dem Menschen ihr tägliches Leben gestalten, sich versorgen und ihre sozialen Kontakte pflegen. Einrichtungen, die sich in den sozialen Nahraum öffnen, bieten Leistungen an, die auch Pflegebedürftigen zugutekommen, die nicht im Heim leben, aber in dessen direktem Umfeld. Das können Betreuungs- und Pflegeangebote, aber auch Unterstützungsleistungen wie haushaltsnahe Dienstleistungen oder offene Mittagstische und Beratung sein.“
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
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