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Mit dem Innovationsprogramm Pflege 2022 fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration mit rund 6,2 Millionen Euro weitere 19 Projekte, um die Tages- und Nachtpflege und die Kurzzeitpflege auszubauen.
80 Prozent der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg werden zu Hause versorgt, davon rund 70 Prozent ausschließlich von ihren Angehörigen. Um diese zu entlasten, gibt es die Tages- und Nachtpflege sowie die Kurzzeitpflege. Mit dem Innovationsprogramm Pflege 2022 fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration mit rund 6,2 Millionen Euro weitere 19 Projekte, um die Tages- und Nachtpflege und die Kurzzeitpflege auszubauen. Eine genaue Übersicht liefert die Projektliste zur diesjährigen Förderrunde.
„Uns ist es ein wichtiges Anliegen, insbesondere die Kurzzeitpflege in Baden-Württemberg weiterzuentwickeln. lch freue mich sehr, für den ersten Durchgang dieser Förderrunde 2022 den Startschuss geben zu können“, sagte Sozialminister Manne Lucha bei der Vorstellung der Projekte. Gefördert werden sechs Tagespflegeeinrichtungen mit 84 Plätzen und eine Kurzzeitpflegeeinrichtung mit 15 Plätzen sowie zwölf Modellprojekte zur Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege. „Wir haben ein ordentliches Paket von rund 6,2 Millionen Euro geschnürt“, so der Minister. Lucha zeigte sich zuversichtlich, dass im Laufe des Jahres noch weitere Projekte für eine Förderung vorgeschlagen werden können.
„Wir sind begeistert von den vielfältigen und hervorragenden Projektanträgen, die uns erreicht haben. Damit haben wir einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege getan. lch freue mich über die positiven Veränderungen, die dadurch angestoßen werden und wünsche allen Projekten gutes Gelingen“, sagte Sozialminister Lucha.
Zum Beispiel das Projekt der Vinzenz von Paul gGmbH zu „Sektorenübergreifender Kurzzeitpflege mit integriertem Care- und Case-Management“. Dieses sieht vor, dass jeweils ein Krankenhaus und eine solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung bei der Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zusammenarbeiten, um den Verbleib pflegebedürftiger Menschen in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen.
Auch der Antrag der Evangelischen Altenhilfe St. Georgen mit ihrem innovativen Modell der Kurzzeitpflege in wohnungsähnlichen Settings verspricht Potenzial. Ebenfalls hervorzuheben ist der Antrag des Landratsamts Böblingen zur alternativen Kurzzeitunterbringung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Pflegegrad in Pflegefamilien. „Ganz besonders freut mich, dass ein Projektantrag bewilligt werden konnte, der sich an pflegebedürftige Kinder und Jugendliche mit Behinderungen richtet“, sagte der Minister.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
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