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Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek will den Auf- und Ausbau von Ausbildungsverbünden in der generalistischen Pflegeausbildung weiter voranbringen. Der Minister betonte: „Wir brauchen mehr Kapazitäten für Praxiseinsätze von Auszubildenden der generalistischen Pflegeausbildung. Das gelingt uns nur, wenn alle Pflegeschulen und Träger der Kinderkranken-, der Alten- und der Krankenpflege auf regionaler Ebene eng zusammenarbeiten – als Ausbildungsverbünde.“
Der Minister ergänzte: „Die Zusammenschlüsse sollen örtlich, aber auch überregional, sektoren- und trägerübergreifend gegründet werden. Dadurch kann man die Arbeit auf mehrere Schultern verteilen, voneinander lernen und sich gegenseitig motivieren. Wir unterstützen die Bildung und den Ausbau von Ausbildungsverbünden finanziell sowie auch Hochschulen bei der Etablierung dieser Zusammenarbeit. Anträge können noch bis zum 28. Februar beim Landesamt für Pflege eingereicht werden.“
Gefördert werden drei verschiedene Modelle:
Besonders die Kosten für die Etablierung eines „Praxiskoordinators“, der die Ausbildungsplanung für den ganzen Ausbildungsverbund übernimmt, können gefördert werden. Genauso können auch die Gesundheitsregionenplus von einer Förderung profitieren.
Der Minister bekräftigte: „Wir brauchen mehr Pflegepersonal. Und dafür ist eine möglichst attraktive Ausbildung ein entscheidender Baustein: Sie soll Interessierte für diese wichtigen Berufe begeistern. Dafür müssen alle an einem Strang ziehen, um die generalistische Pflegeausbildung weiter voran zu bringen und die Erwartungen der Auszubildenden zu erfüllen. Klar ist: Wir brauchen einen engen Schulterschluss zwischen der Alten-, der Kinder- und der Krankenpflege. Hierzu leisten Ausbildungsverbünde einen zentralen Beitrag.“
Bei den Fördermitteln handelt es sich um Bundesmittel in Höhe von circa 3,5 Millionen Euro. Bayern hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen, damit diese Mittel an bayerische Pflegeschulen, Träger der praktischen Einrichtung und Hochschulen weitergegeben werden können.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
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