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350.000 Euro stellt das Land für fünf nichtinvestive Projekte in Althengstett, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Konstanz und Neuenbürg zur Verfügung. Die Projekte stärken das Engagement und den Zusammenhalt in den Quartiers- und Ortszentren.
Mit mehr als 350.000 Euro fördert das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen fünf nichtinvestive Projekte in Althengstett, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Konstanz und Neuenbürg. Diese Projekte wurden seit Mitte Oktober beim Land zur Förderung beantragt. Es ist die dritte und letzte Fördertranche in diesem Jahr.
Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi sagt: „Die Projekte stärken das soziale Miteinander in den Quartiers- und Ortszentren. Deshalb ist diese Unterstützung immens wichtig. Oftmals fehlt es in diesen Quartieren zum Beispiel an einem ‚Kümmerer‘. Die Kommunen setzen deshalb verstärkt Quartiersmanager für diese Rolle ein oder richten einen Verfügungsfonds ein. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Identifikation der Menschen mit ihren Quartieren geleistet.“ So würden die baulichen Maßnahmen in Sanierungsgebieten optimal ergänzt und ein Beitrag zum dauerhaften Erfolg der städtebaulichen Erneuerung geleistet.
„Die berücksichtigten Kommunen haben ihren Fokus auf Projekte gelegt, die den Zusammenhalt und das Engagement im Quartier stärken. Dabei sind die gewählten Methoden wieder sehr kreativ. Die Bandbreite der eingereichten Projekte reicht von der Einrichtung von Quartiersmanagements über medienpädagogische Angebote zur generationsübergreifenden Interaktion bis hin zu ‚Chill-Oasen‘ als Begegnungsräume auf bisherigen Parkplätzen“, erklärte Ministerin Razavi.
Die Ziele der seit 2015 bestehenden nichtinvestiven Städtebauförderung sind, das Miteinander von Menschen verschiedener Generationen und Kulturen zu stärken, ehrenamtliches Engagement zu mobilisieren, lebendige Quartiere zu gestalten und dadurch die Anstrengungen und Erfolge der investiven Städtebauförderung zu unterstützen und zu verstetigen. Die Mittel werden für eine Projektlaufzeit von fünf Jahren bewilligt. Damit haben die Kommunen und die eingebundenen Initiativen Planungssicherheit.
Gefördert werden Projekte in förmlich festgesetzten städtebaulichen Erneuerungsgebieten, die insbesondere zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen, zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, zur Teilhabe von älteren Menschen am Leben im Quartier und zur Stärkung der bedarfsgerechten Nahversorgung beitragen. Dabei sind auch modellhafte Projekte und Handlungsstrategien möglich, die mit Blick auf die Situation in den Quartiers- und Ortszentren einen besonderen Schwerpunkt auf die Daseinsvorsorge und die positive Belebung legen.
Die Städte und Gemeinden können die Fördermittel unter anderem zur Deckung der Personal- und Sachkosten eines Quartiersmanagements oder für einen Verfügungsfonds verwenden, bei dem die Bewohnerinnen und Bewohner selbst über den Einsatz entscheiden. Die Kommunen beteiligen sich in der Regel zu 40 Prozent an den Kosten.
Quelle: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
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