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Tarifbezahlung für Pflegekräfte und zugleich Entlastung für Pflegebedürftige bei den Eigenanteilen - dafür sorgt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG). Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz beschlossen. Ein zusätzlicher Bundeszuschuss an die GKV stabilisiert den Zusatzbeitragssatz im kommenden Jahr. Für die Krankenhäuser wird eine Qualitätsoffensive eingeleitet und Versicherte profitieren von verbesserten Leistungen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Mit höheren Löhnen, mehr Kompetenzen und mehr Kolleginnen und Kollegen machen wir den Pflegeberuf attraktiver. Gleichzeitig entlasten wir Pflegebedürftige und ihre Familien in Milliardenhöhe. Das Gesetz sorgt außerdem für mehr Vernetzung, Qualität und Transparenz in der Versorgung. So stärken wir unser Gesundheitssystem – damit es auch in Zukunft zu den besten zählt.“
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Es tritt in seinen wesentlichen Teilen nach der Verkündung in Kraft.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Ziel dieses Projekts im Landkreis Fürstenfeldbruck ist es, zum einen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu fördern und zum anderen die Verbreitung von Pflegelotsen in Unternehmen.
Das ambulante PÜZ bietet verschiedene Unterstützungsangebote von Hilfe zur Selbsthilfe für die Pflegebedürftigen bis hin zu Echtzeitschulungen für die Angehörigen.
Das Projekt EHeR•versorgt entwickelt Strategien, der geringer werdenden Ärztedichte im Landkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz entgegenzuwirken.
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