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Baden-Württemberg schafft Medizinstudienplätze für Studierende, die sich verpflichten, später als Landärztin oder Landarzt zu arbeiten. Die erste Bewerbungsrunde dafür startet voraussichtlich Ende April 2021. Das kündigte Sozialminister Manne Lucha an.
„Nachdem der Landtag das Landarztgesetz im Februar beschlossen hat, freue ich mich sehr, dass wir nun zeitnah allen Interessierten die Möglichkeit zur Bewerbung öffnen können. Dies ist ein weiterer Schritt, um die hausärztliche Versorgung in Baden-Württemberg sicherzustellen“, sagte der Minister anlässlich des näher rückenden Starts der Bewerbungsphase.
Das Land Baden-Württemberg hat mit dem „Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg“ (Landarztgesetz) den nächsten wichtigen Schritt getan, um das hausärztliche Versorgungsniveau zu verbessern und die medizinische Versorgung in Baden-Württemberg flächendeckend zu erhalten.
Über eine Vorabquote werden Medizinstudienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung mindestens zehn Jahre als Hausärztinnen und Hausärzte in einem Bedarfsgebiet tätig zu sein. Beim Auswahlverfahren wird daher ein besonderes Augenmerk auf die persönliche Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber für den hausärztlichen Beruf gelegt.
Es ist vorgesehen, dass die Bewerbungsphase für das Wintersemester 2021/2022 Ende April 2021 startet. Weitere Informationen werden zeitnah auf der Homepage des Sozialministeriums veröffentlicht. Es ist vorgesehen, über die Landarztquote 75 Studienplätze pro Jahr zu vergeben.
Das Land hat bereits eine Vielzahl von wirksamen Maßnahmen gestartet, um die ärztliche Versorgung auf dem Land auch in der Zukunft zu sichern.
Quelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
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