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Das Bildungsministerium setzt stärkere Anreize für Beschäftigte, an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Der Landtag hat am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes beschlossen.
„Das neue Bildungsfreistellungsgesetz eröffnet mehr Möglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich weiterzubilden. Lebenslanges Lernen ist heute wichtiger denn je – nicht nur für die Arbeitnehmer, sondern auch für die Unternehmen existentiell. Und nicht zuletzt geht es auch um die aktive Teilhabe an unserem demokratischen Miteinander“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.
Nicht nur die Beschäftigten profitieren von der Weiterbildung in ihrer individuellen und beruflichen Entwicklung. „Es ist auch gut für die Unternehmen Mecklenburg-Vorpommerns, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich stetig weiterbilden“, so Martin.
Das Bildungsfreistellungsgesetz regelt unter anderem, dass Unternehmen Arbeitsentgelt erstattet bekommen, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. In der jetzt beschlossenen Änderung finden vor allem drei Punkte Beachtung:
Im Jahr 2019 wurden in Mecklenburg-Vorpommern Anträge von 164 Firmen auf Erstattung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme von Beschäftigten an den Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung positiv beschieden. Für die Erstattung an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung wurden Anträge von 24 Firmen und für die Erstattung an Veranstaltungen der ehrenamtsbezogenen Weiterbildung Anträge von 16 Firmen positiv beschieden. „Mit den neuen Regelungen steigt die Attraktivität der Weiterbildungsförderung“, sagte Martin.
Mit der jetzt vollzogenen Novellierung setzt die Landesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
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