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Das Bundeskabinett hat den Rentenversicherungsbericht 2020 und den Alterssicherungsbericht 2020 beschlossen. Der Rentenversicherungsbericht wird jährlich vorgelegt und informiert über die Finanzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung in den kommenden Jahren. Er wird einmal pro Wahlperiode durch den Alterssicherungsbericht ergänzt, der insbesondere die Leistungen aus Alterssicherungssystemen und die Gesamteinkommen der Seniorinnen und Senioren sowie die Verbreitung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge unter den Erwerbstätigen beleuchtet.
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales: „Die Alterssicherung in Deutschland ist gut aufgestellt. Der Alterssicherungsbericht 2020 zeigt, dass die positive Wirtschaftsentwicklung der letzten Jahre auch bei der älteren Bevölkerung angekommen ist. Im Durchschnitt sind die Haushaltsnettoeinkommen der Älteren von 2015 bis 2019 um 14 Prozent gestiegen und damit deutlich stärker als die Preise mit 5 Prozent. Für die künftige Entwicklung gibt der Rentenversicherungsbericht Orientierung: Die Rentenfinanzen sind trotz der aktuellen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie gut aufgestellt. Eine wichtige Rolle spielen hierbei unsere Regelungen zur Kurzarbeit und dass auf Kurzarbeitergeld auch Beiträge zur Rente gezahlt werden. Der Beitragssatz bleibt im Jahr 2021 unverändert bei 18,6 Prozent. Außerdem sorgt die Rentengarantie bei der Rentenanpassung zum 1.7.2021 dafür, dass die Renten trotz aktuell sinkender Löhne nicht gekürzt werden.“
Die wichtigsten Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts 2020 im Überblick:
Die wichtigsten Ergebnisse des Alterssicherungsberichts 2020 im Überblick:
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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