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Zur Stärkung der Geburtshilfe fördert das Land fünf weitere zukunftsweisende lokale Gesundheitszentren. Die Modellprojekte sollen dabei helfen, die geburtshilfliche Versorgung im Land flächendeckend sicherzustellen.
Der Runde Tisch Geburtshilfe unter Leitung von Staatssekretärin Bärbl Mielich hatte im Jahr 2019 beschlossen, die Geburtshilfe in Baden-Württemberg durch die Erprobung lokaler Gesundheitszentren weiter zu verbessern. Bereits 2019 konnten daraufhin vier zukunftsweisende Modellprojekte gefördert werden, in denen unterschiedliche Professionen und Fachgebiete eng miteinander zusammenarbeiten und somit die Betreuung Schwangerer, Gebärender und Wöchnerinnen bedarfsgerecht weiterentwickelt wird. Die Landkreise Reutlingen und Sigmaringen, der Ortenaukreis sowie die Stadt Radolfzell erhielten einen Zuschlag von bis zu 150.000 Euro.
Aufgrund der großen Nachfrage hat das Sozialministerium 2020 einen zweiten Förderaufruf veröffentlicht. Auf den entsprechenden Aufruf gingen insgesamt zehn Anträge ein: Den Zuschlag erhalten die Filderklinik gGmbH, die Diakonische Bezirksstelle Freudenstadt, die Haus der Familie gGmbH Heilbronn, die hebammerei e.V. Ravensburg sowie der Landkreis Sigmaringen.
„Alle fünf Vorhaben haben das Ziel, die geburtshilfliche Versorgung vor Ort zu verbessern und darüber hinaus wichtige Erkenntnisse für Versorgungskonzepte anderer Regionen in Baden-Württemberg zu gewinnen“, sagte Staatssekretärin Bärbl Mielich anlässlich der Bekanntgabe der geförderten Projekte. „Die vier im Jahr 2019 geförderten Projekte konnten uns bereits Erkenntnisse für eine bedarfsgerechte Versorgung in der Geburtshilfe liefern, die wir nun weiter ausbauen und vertiefen möchten.“
Teilnehmende des Runden Tischs sind die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, der Hebammenverband BW, die Elternschaft, Frauen- und Kinderärzteschaft, der Landkreistag Baden-Württemberg, die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft, die Landesärztekammer sowie Staatssekretärin Bärbl Mielich mit weiteren Vertreterinnen und Vertretern des Sozialministeriums.
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg
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