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Die Zahl der Auszubildenden in den Pflegeberufen ist in Sachsen-Anhalt weiter gestiegen. Die Pflegeschulen im Land meldeten für das erste Ausbildungsjahr 1755 neue Schülerinnen und Schüler, 183 (11 Prozent) mehr als zum vorangegangenem Ausbildungsstart und 437 mehr als noch im Ausbildungsjahr 2016/2017.
Eine wichtige Weichenstellung sei gewesen, dass Sachsen-Anhalt schon vor dem Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes die Befreiung vom Schulgeld durchgesetzt hat. Und das erreicht werden konnte, dass die Auszubildenden nun eine angemessene Ausbildungsvergütung erhalten. Ein Pflegeauszubildender erhält durchschnittlich im ersten Ausbildungsjahr eine Vergütung in Höhe von 1.055 Euro, im zweiten Jahr 1.120 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 1.230 Euro. Auch die Qualität der Ausbildung verbessert sich, da jeder Auszubildende ein Recht auf Praxisanleitung hat. Der generalistischen Pflegeausbildung liegt ein Ausbildungsplan zugrunde, der die Einsatzgebiete aller bisherigen Berufsfelder der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege sowie den Einsatz in psychiatrischen Einrichtungen abdeckt. Nicht zuletzt habe die Corona-Pandemie das öffentliche Bewusstsein dafür sensibilisiert, welchen wichtigen Dienst die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen oder in den Arbeitsbereichen der ambulanten, teil- oder stationären Pflege für die Gesellschaft leisten. „Ich möchte mich vor allem bei den Akteuren der Pflegebranche und den Pflegeschulen für ihren Einsatz beim Umsetzungsprozess der Pflegeberufereform bedanken, ohne deren Engagement der erfolgreiche Ausbildungsstart in Sachsen-Anhalt nicht hätte gelingen können.“, sagte Grimm-Benne. „Dennoch werden wir uns nicht darauf ausruhen, sondern mit einer Landeskampagne weiter um Fachkräfte im Pflegebereich werben.“. Insgesamt haben sich 427 Träger der praktischen Ausbildung im Land gemeldet, die zur Pflegefachkraft ausbilden. Dazu gibt es insgesamt 45 Pflegeschulen im Land, die sich alle mit großem Engagement für die neue Pflegeausbildung eingebracht und ihre Lehrpläne an die neuen Lehrinhalte angepasst haben.
Mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes ab Januar 2020 wurde die Ausbildung grundlegend reformiert und der Pflegeberuf deutlich aufgewertet. Die zusätzlichen Karrieremöglichkeiten mit dem EU-weit anerkannten Berufsabschluss als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann und das Angebot eines primärqualifizierenden Studiengangs in der Pflege stärken den Pflegeberuf.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt
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