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Die Förderkonditionen für den Bau von Sozialwohnungen in Hessen werden deutlich verbessert, wichtige Mieterschutzvorschriften werden ausgeweitet.
Die Förderkonditionen für den Bau von Sozialwohnungen in Hessen werden deutlich verbessert, wichtige Mieterschutzvorschriften werden ausgeweitet. Dies teilte Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch in Wiesbaden mit. Die Mietpreisbremse bei Neuvermietung, die verlängerte Kündigungssperrfrist bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und die abgesenkte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen bestehender Verträge sollen künftig in 48 statt wie bisher in 31 Kommunen gelten. Ein entsprechender Verordnungsentwurf ist an die Spitzenverbände der Kommunen und der Wohnungswirtschaft sowie an Mieter- und Vermieterorganisationen verschickt worden.
„Wir lassen nicht zu, dass Familien mit mittlerem Einkommen sich in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt keine Wohnung mehr leisten können“, sagte der Minister. „Deshalb passen wir den Geltungsbereich der drei bundesrechtlichen Mieterschutzvorschriften an die aktuellen Gegebenheiten an.“
Die Verordnung soll Ende November in Kraft treten. Neu auf der Liste sind Biebesheim, Dietzenbach, Eltville, Friedrichsdorf, Fuldabrück, Groß-Gerau, Groß-Zimmern, Hainburg, Kriftel, Langenselbold, Mainhausen, Maintal, Neu-Anspach, Neu-Isenburg, Pfungstadt, Rosbach vor der Höhe, Roßdorf, Rüsselsheim, Steinbach (Taunus), Usingen, Viernheim und Walluf.
Dagegen sollen Egelsbach, Hattersheim, Hofheim, Kassel und Oberursel ausscheiden. Im Geltungsbereich verbleiben Bad Homburg vor der Höhe, Bad Soden am Taunus, Bad Vilbel, Bischofsheim, Darmstadt, Dreieich, Eschborn, Flörsheim, Frankfurt am Main, Ginsheim-Gustavsburg, Griesheim, Heusenstamm, Kelkheim, Kelsterbach, Kiedrich, Langen, Marburg, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Nidderau, Obertshausen, Offenbach, Raunheim, Schwalbach am Taunus, Weiterstadt und Wiesbaden.
Für den Neuzuschnitt des Geltungsbereichs hat das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) die Mietpreisentwicklung, die Wohnungsversorgungsquote und andere Kriterien in den einzelnen Kommunen untersucht. Auch die Selbsteinschätzung der Gemeinden sind in den Entwurf der Verordnung eingeflossen.
„Die Veränderungen zeigen, wie dynamisch sich der Markt entwickelt“, sagte Al-Wazir. „Es ist deutlich zu erkennen, dass der früher Speckgürtel genannte Bereich rund um Frankfurt breiter geworden ist.“ Hier geht es zum fortgeschriebenen Gutachten des IWU.
Wo die Verordnung gilt, darf die Miete bei einer Wiedervermietung nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mietpreisbremse). Ausgenommen davon sind u. a. Erstvermietungen nach dem 1. Oktober 2014 oder nach umfassender Modernisierung. Mieterhöhung um maximal 15 Prozent
Bei laufenden Verträgen darf die Miete nur um maximal 15 Prozent (statt wie sonst 20 Prozent) in drei Jahren erhöht werden (abgesenkte Kappungsgrenze), und auch dies nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die verlängerte Kündigungssperrfrist von acht Jahren schützt Mieterinnen und Mieter, deren Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und anschließend verkauft wird.
„Kappungsgrenze und Mietpreisbremse verlangsamen den Mietenanstieg, die Kündigungssperrfrist schützt den Bestand an Mietwohnungen“, sagte Al-Wazir. „Die neue Verordnung ist ein wichtiges Instrument, um für faire Mieten zu sorgen. Klar ist aber auch: Nur Neubau kann dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum abhelfen. Die Landesregierung stellt für die Schaffung geförderten Wohnraums bis 2024 die Rekordsumme von 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Zudem werden wir die Förderkonditionen nochmals verbessern: Für den sozialen Wohnungsbau gibt es künftig zinslose Darlehen und je nach Dauer der Mietbindung unterschiedlich hohe Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.“
Die neue „Richtlinie zur sozialen Mietwohnraumförderung“ tritt Ende September in Kraft und fasst bislang getrennte Regelungen zusammen. „Das vereinfacht die Förderung und erleichtert die Antragsstellung“, erläuterte der Minister. Auch die besonderen technischen Vorgaben wurden weitgehend gestrichen. Es gelten künftig nur noch die Regelungen der Hessischen Bauordnung.
Die Zuschüsse zum Bau von Sozialwohnungen werden deutlich angehoben: Bei 15 Jahren Bindung gewährt das Land einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent des Förderdarlehens, bei 20 Jahren Bindung bis zu 30 Prozent und bei 25 Jahren Bindung bis zu 40 Prozent. Darüber hinaus sind für die Dauer der Bindung keine Zinsen fällig. „In dieser Zeit übernimmt das Land die Zinsen“, sagte Al-Wazir. Darüber hinaus wurden die Förderpauschalen angehoben.
„Wir wissen, dass viele Wohnungsunternehmen auf die neuen Konditionen gewartet haben. Wir rufen nun alle Wohnungsunternehmen und Investoren auf, aktuelle Bauvorhaben für kleine und mittlere Einkommen, für Studierende sowie zur Modernisierung von Mietwohnungen zur Förderung anzumelden“, sagte der Minister. Die Frist endet am 10. November 2020.
Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
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