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Ab sofort ist es in Hessen möglich, dass Städte die Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung zustimmungspflichtig machen. Voraussetzung ist, dass die Mietwohnung in einem Gebiet mit Milieuschutzsatzung liegt. Dieser so genannte Genehmigungsvorbehalt gilt vom 1. Juni 2020 an in den 31 Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten in Hessen, in denen auch die bundesrechtlichen Mieterschutzvorschriften wie beispielsweise die Mietpreisbremse gelten.
„Der Druck auf den Wohnungsmarkt ist vor allem im Rhein-Main-Gebiet immer noch hoch. Gerade in den angesagten Vierteln großer Städte, in denen oft mangels Fläche kein Neubau möglich ist, werden durch Umwandlung Mietwohnungen dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen. Zusätzlich führt die Aussicht auf Umwandlung dazu, dass Mietshäuser aufgekauft werden und Wohnungen dann bei Auszug von Mietern leer stehen, da eine unvermietete Wohnung viel teurer verkauft werden kann als eine vermietete. Jede leerstehende Wohnung, die aus spekulativen Gründen nicht genutzt wird, ist ein nicht hinnehmbares Ärgernis. Darum geben wir den Städten und Gemeinden mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt ein Instrument an die Hand, diesem spekulativen Leerstand die wichtigste, nämlich die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen: Es lohnt sich nun schlichtweg nicht mehr, ein Mietshaus zu kaufen, die Mieterinnen und Mieter loszuwerden, das Mietshaus in Eigentumswohnungen umzuwandeln und die leeren Wohnungen anschließend mit hohem Gewinn als Eigentum zu verkaufen“, sagte Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir. „Wenn klar ist, dass ein Mietshaus ein Mietshaus bleibt, dann ist auch klar, dass eine vermietete Wohnung wirtschaftlich besser ist als eine leerstehende. Das ist eine gute Nachricht für all diejenigen, die eine bezahlbare Wohnung suchen.“
Nach der Verlängerung und Ausweitung der bundesrechtlichen Mieterschutzvorschriften, die Preissprünge bei Neuvermietungen begrenzen, Mieterhöhungen bei bestehenden Verträgen auf maximal 15 Prozent in drei Jahren deckeln und die Mieterinnen und Mieter im Fall der Umwandlung und anschließendem Verkauf stärker vor Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen schützen, ist der Umwandlungsvorbehalt eine weitere Maßnahme, die Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten ein Instrument gegen Wohnungsmangel und für Mieterschutz an die Hand gibt. „Damit setzen wir eine weitere wichtige Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag um und ergänzen damit die bisherigen Mieterschutzvorschriften“, so der Minister.
Der Genehmigungsvorbehalt gilt vom 1. Juni 2020 an in den 31 Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten in Hessen, in denen auch die bundesrechtlichen Mieterschutzvorschriften gelten. Weitere Voraussetzung ist, dass die betreffenden Gemeinden sogenannte Milieuschutzsatzungen erlassen haben bzw. erlassen. Nach der bundesrechtlichen Ermächtigungsnorm im Baugesetzbuch ist die Einführung des Genehmigungsvorbehalts nur in den von den Gemeinden durch Milieuschutzsatzung festgelegten Gebieten möglich.
„Wir wissen, dass es sich dabei um einen Eingriff ins Eigentumsrecht der Vermieterinnen und Vermieter handelt. Aber angesichts der momentanen Situation ist dieser Eingriff nötig und auch angemessen, da er sich nur auf die in einer Milieuschutzsatzung festgelegten Gebiete beschränkt. Wir wollen Stadtstrukturen erhalten und verhindern, dass immer mehr Menschen aus ihren Quartieren verdrängt werden, in denen sie teils seit Jahrzehnten wohnen und die sie auch mitgeprägt haben“, so der Minister. „Es ist aber völlig klar, dass langfristig nur eines hilft: Wir brauchen zusätzliche Wohnungen. Deshalb bleib es dabei, dass wir erhebliche Mittel für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stellen und die Gemeinden bei der Innenentwicklung und der Ausweisung von Flächen unterstützen. Im Bereich des geförderten Wohnraums wird kein Projekt an fehlendem Geld scheitern. Das Land wird bis 2024 die Rekordsumme von 2,2 Milliarden Euro bereitstellen. Zusätzlich werden die Gemeinden im 'Großen Frankfurter Bogen' besonders unterstützt, damit neuer Wohnraum entsteht.“
(Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 3. Juni 2020)
„Wir wollen Stadtstrukturen erhalten und verhindern, dass immer mehr Menschen aus ihren Quartieren verdrängt werden, in denen sie teils seit Jahrzehnten wohnen und die sie auch mitgeprägt haben“, sagte Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Al-Wazir.
„Die Novelle ist ein weiterer wichtiger Baustein unserer ganzheitlichen Strategie, neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen sowie bereits vorhandenen zu sichern. Mit den Änderungen bekommt unser Wohnraumförderprogramm zusätzlichen Schub“, sagte Wohnungsbauministerin Dr. Hoffmeister-Kraut.
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