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Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe setzt sich dafür ein, dass deutsche Studenten, die in Polen ein Medizinstudium absolviert haben, auch in Mecklenburg-Vorpommern als Arzt arbeiten können. „Hierfür ist die Approbation unabdingbar. Leider ist die Rechtslage unklar. In Polen werden deutsche Studenten gut ausgebildet, die brauchen wir in Mecklenburg-Vorpommern, um die medizinische Versorgung weiter zu verbessern. Solange rechtlich Unklarheit herrscht, setzen wir übergangsweise auf eine eigene landesspezifische Lösung. Daran arbeiten wir bereits mit Hochdruck“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe.
Grund für die rechtliche Unsicherheit ist die Auslegung einer EU-Richtlinie über die Berufsqualifikationsanerkennung. Demnach können seit der Änderung der Richtlinie im Jahr 2019 deutsche Absolventen polnischer Medizinstudiengänge nicht mehr automatisch die Approbation erhalten. Nach dem 6-jährigen Studium und vor der Approbation schließt sich in Polen ein 13-monatiges Praktikum, das sogenannte „Staz“, sowie eine Prüfung, das sogenannte „LEK“, an.
In Polen studierende deutsche Studenten bräuchten demnach beide Zertifikate (Staz und LEK), um in Deutschland als Arzt zu arbeiten. „Das verlängert die Studienzeit um ein weiteres Jahr. Die Absolventen der polnischen Medizinerausbildung bekommen trotz eines wie in Deutschland üblichen sechsjährigen Studiums keine Approbation in Deutschland. In Polen dürften sie als Arzt arbeiten und bei uns in Deutschland nicht. Das darf nicht sein“, so Glawe weiter.
Eine Anerkennung der ärztlichen Ausbildung in Polen ist trotz abgeschlossener sechsjähriger Ausbildung mit dem Titel „Lekarz“ (Arzt) erst nach Staz (Praktikum) und LEK (Prüfung) aus formalen Gründen in Deutschland zulässig. „Wir sind dabei, eine Landeslösung in Form eines Erlasses zu erarbeiten. Diese könnte so aussehen: Absolventen sollen die ärztliche Berufstätigkeit im Rahmen einer Berufserlaubnis in abhängiger Beschäftigung für ein Jahr erlaubt werden. Das ist vergleichbar mit dem früheren Arzt im Praktikum. Sie können dann bereits im Krankenhaus, in einer Arztpraxis oder in einem MVZ als angestellter Arzt arbeiten. Ziel ist es, nach einem erfolgreichen kollegialen Abschlussgespräch am Krankenbett die Approbation erteilt zu bekommen. Darüber hinaus soll ein halbes Jahr der praktischen Tätigkeit auf die Weiterbildung zum Facharzt angerechnet werden können“, machte Gesundheitsminister Glawe deutlich. Hierfür ist noch eine Abstimmung mit der Landesärztekammer notwendig.
Abschließend machte Glawe deutlich: „Wir brauchen die Landeslösung für den Übergang, um zügig Ärzte zu gewinnen. Darüber hinaus ist ein Signal vom Bund nötig, dass nach sechs Jahren Studium in Polen eine Approbation in Deutschland möglich ist. Hier ist Rechtssicherheit gefordert. Der Bund sollte hier seinen Spielraum nutzen und eindeutige rechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung der Gleichwertigkeit der polnischen Arztausbildung schaffen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
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