Rheinland-Pfalz: Landarzt- und ÖGD-Quote für Medizinstudium starten Rheinland-Pfalz
11.02.2020
Die Landarztquote geht in die Umsetzungsphase: Seit heute steht das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für angehende Medizinstudierende fest, die sich von Anfang an für eine Tätigkeit als Landärztin oder Landarzt bzw. Ärztin oder Arzt im Öffentlichen Gesundheitsdienst entscheiden. Das Kabinett hat die entsprechenden Landes-verordnungen beschlossen, in denen neben der Studienplatzvergabe für die Landarztquote auch entsprechende Regelungen mit Blick auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) geregelt werden.
„Damit können wir die ersten Medizinstudienplätze, die wir für die Landarzt- und ÖGD-Quote reserviert haben, wie geplant zum kommenden Wintersemester vergeben“, so Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Vom 1. bis zum 31. März können sich Interessentinnen und Interessenten über ein Online-Portal bewerben. Ich freue mich, dass dieses wichtige Projekt nun in die Umsetzung startet. Landarztquote und ÖGD-Quote sind Teil der längerfristigen Strategie des Landes zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung – ergänzend zu vielen anderen Fördermaßnahmen und Weichenstellungen, die bereits kurz- und mittelfristig wirken, wie zum Beispiel unsere Niederlassungsförderung.“
Das nun geregelte neue Verfahren sieht vor, dass interessierte Bewerberinnen und Bewerber über das Bewerbungsportal Angaben zu den einschlägigen Auswahlkriterien machen und ihre entsprechenden Bewerbungsunterlagen hochladen. Nach Abschluss der Bewerbungsphase erfolgt eine Vorauswahl auf der Basis des Ergebnisses eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests, relevanter Berufserfahrung oder einschlägiger ehrenamtlicher oder praktischer Tätigkeit sowie der in der Hochschulzugangs-berechtigung ausgewiesenen Qualifikation. Daraufhin folgen Auswahlgespräche mit doppelt so vielen Interessentinnen und Interessenten, wie Plätze zu vergeben sind. Und schließlich erhalten die so ermittelten besten Bewerberinnen und Bewerber einen Zuschlag.
Die Landarztquote entspricht bei einer Gesamtzahl von jährlich ca. 430 Medizinstudienplätzen in Rheinland-Pfalz etwa 27 Medizinstudierenden pro Jahr. Gemeinsam mit der zeitgleich eingeführten 1,5-Prozent-Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst geht es insgesamt um 7,8 Prozent der Medizinstudienplätze – aktuell 16 - 17 Studierende pro Semester bzw. 33 Studierende pro Jahr.
Die Landarztquote wirkt gemeinsam mit den Maßnahmen des „Masterplans zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz“. In diesem Masterplan hat die Landesregierung gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesärztekammer, dem Hausärzteverband und der Mainzer Universitätsmedizin vielfältige Maßnahmen entwickelt, u.a. in den Bereichen der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung.
(Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz vom 11. Februar 2020)
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