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„Der Druck auf den Mietwohnungsmarkt im Ballungsraum Rhein-Main und in Universitätsstädten in Hessen ist hoch. Jede leerstehende Wohnung, die aus spekulativen Gründen nicht genutzt wird, ist daher ein Ärgernis: Wir wollen nun den Städten und Gemeinden in Hessen ein Instrument an die Hand geben, diesem spekulativen Leerstand die ökonomische Grundlage zu entziehen. Ziel ist, dass Kommunen in Zukunft in besonders unter Druck stehenden Gebieten die Möglichkeit haben, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu untersagen.“
„Damit würde der wesentliche Grund für spekulativen Leerstand entfallen. Es würde sich dann wirtschaftlich nicht mehr lohnen, ein Mietshaus zu kaufen, die Mieterinnen und Mieter loszuwerden, das Mietshaus in Eigentumswohnungen umzuwandeln und die leeren Wohnungen anschließend mit hohem Gewinn als Eigentum zu verkaufen. Wenn klar ist, dass ein Mietshaus auch in Zukunft ein Mietshaus bleibt und aus den Wohnungen keine Eigentumswohnungen werden können, gibt es ein Interesse an Vermietung und nicht mehr daran, eine leere Wohnung zu haben. Die Kommunen sollen daher die Möglichkeit erhalten, einen Genehmigungsvorbehalt einzuführen. Damit müsste jeder Umwandlung von einer Miet- in eine Eigentumswohnung in Gebieten mit Milieuschutzsatzung von der jeweiligen Stadt zugestimmt werden“, sagte Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir heute in Wiesbaden.
Dieser Genehmigungsvorbehalt soll künftig in den 31 Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten in Hessen gelten, die auf der Grundlage der Untersuchung des Instituts Wohnen und Umwelt aus dem Herbst 2018 sowie einer qualifizierten Selbsteinschätzung der Gemeinden bestimmt worden sind. Voraussetzung für die Einführung des Genehmigungsvorbehalts ist die sogenannte Milieuschutzsatzung, die in der betroffenen Gemeinde gelten muss. So ist es im Baugesetzbuch geregelt.
Das Kabinett hat den entsprechenden Verordnungsentwurf aus dem Wohnungsbauministerium zur Kenntnis genommen und die sogenannte Regierungsanhörung eingeleitet. Der Entwurf liegt den Kommunalen Spitzenverbänden sowie den wohnungswirtschaftlichen Verbänden und Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter zur Stellungnahme vor. Nach Abschluss und Auswertung der Anhörung soll die Verordnung noch im ersten Halbjahr 2020 durch das Kabinett verabschiedet werden.
„Wir wissen, dass es sich beim Genehmigungsvorbehalt um einen Eingriff ins Eigentumsrecht der Vermieterinnen und Vermieter handelt. Aber angesichts der momentanen Situation sind Eingriffe im sogenannten Bestandsmarkt nötig. Wir wollen Stadtstrukturen erhalten und verhindern, dass immer mehr Menschen aus ihren Quartieren verdrängt werden, in denen sie teils seit Jahrzehnten wohnen und die sie auch mitgeprägt haben“, sagte Al-Wazir. „Es ist natürlich klar, dass langfristig nur eines hilft: zusätzliche Wohnungen. Deshalb fördern wir als Land den Bau bezahlbaren Wohnraums und stellen bis 2024 Rekordmittel in Höhe von 2,2 Milliarden Euro bereit. Mit dem Großen Frankfurter Bogen bieten wir zudem 54 Städten und Gemeinden im Ballungsraum Rhein-Main ein Vorteilspaket an, wenn sie neue Flächen für den Wohnungsbau ausweisen, Wohnungen bauen und Quartiere entwickeln. Einzige Bedingung: Die zukünftigen Wohnungen müssen in Städten liegen, die innerhalb von 30 Zugminuten vom Frankfurter Hauptbahnhof erreichbar sind.“
„Bislang haben wir zwar keine Hinweise, dass spekulativer Wohnraumleerstand in Hessen eine insgesamt relevante Rolle spielt“, so der Minister unter Berufung auf eine Studie des Darmstädter Instituts für Wohnen und Umwelt. Darin wird die Leerstandquote für Frankfurt mit 1,4 Prozent als deutlich unterdurchschnittlich ausgewiesen, die deutlich unter dem für die natürliche Fluktuation von Mieterinnen und Mietern und von Renovierungen als üblich angesehenen circa drei Prozent liegt. Gleichzeitig sei eine gesicherte Erhebung wichtig. „Darum habe ich mich auf Bundesebene bereits im Frühjahr dieses Jahres sehr deutlich dafür ausgesprochen, dass im Rahmen des kommenden bundesweiten Zensus auch gesicherte Informationen über Leerstände ermittelt werden.“
(Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19. Dezember 2019)
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