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Mit 412,6 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 unterstützt der Bund das Land Hessen darin, die Qualität der Kindertagesbetreuung zu sichern und weiterzuentwickeln. In der Hessischen Staatskanzlei haben heute Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der Hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, den Bund-Länder-Vertrag zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes für das Land Hessen unterzeichnet.
Es ist der 16. Vertrag zwischen dem Bund und einem Bundesland zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes. Damit sind die Verträge zwischen dem Bund und allen Bundesländern geschlossen und der Überweisung der Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz an die Länder steht nichts mehr im Wege. Aus dem Programm „Starke Heimat“ gibt Hessen bis 2024 zusätzlich insgesamt 720 Millionen Euro zusätzlich in die Kitas.
Bei der Unterzeichnung der Vereinbarung sagte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Gute Kinderbetreuung bedeutet, sich für jedes einzelne Kind Zeit zu nehmen. Darum freue ich mich, dass Hessen sich entschieden hat, in das Personal zu investieren. Mit den rund 412,6 Millionen Euro werden mehr Fachkräfte eingestellt. So können die Erzieherinnen und Erzieher sich noch intensiver den Bedürfnissen der einzelnen Kinder widmen und die Kita-Leitungen bekommen Zeit, um neue Konzepte zu entwickeln und die pädagogische Arbeit voranzubringen. Das sind wichtige Schritte, um die Qualität in den hessischen Kitas weiter zu verbessern. Dazu passt auch, dass Hessen zusätzlich aus Landesmitteln in die Fachkräftesicherung- und Gewinnung investiert und damit an die Fachkräfteoffensive des Bundes anknüpft.“
Sozial- und Integrationsminister Kai Klose freute sich über diesen Vertragsabschluss: „Die Kinderbetreuung in Hessen auszubauen und weiter zu verbessern ist uns besonders wichtig. Ein ausreichendes und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot trägt dazu bei, dass alle Kinder faire Chancen beim Start ins Leben haben – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft. Deshalb eröffnen wir nicht nur den Kindern bestmögliche Startchancen von Anfang an, sondern ermöglichen auch den Eltern, Familie und Beruf gut miteinander zu verbinden. Die Unterzeichnung dieses Vertrags zum ‚Gute-Kita Gesetz‘ zwischen der Bundesregierung und der Hessischen Landesregierung unterstreicht diese hohe Bedeutung der frühkindlichen Bildung“, so Klose weiter.
Konkret werden die Bundesmittel im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes in Hessen eingesetzt, um die Personalausstattung und damit die Qualität der Kindertagesbetreuung vor Ort zu stärken. Der Fachkraft-Kind-Schlüssel wird verbessert und die Kita-Leitungen werden gestärkt. „Das trägt auch dazu bei, Fachkräfte in den Kitas zu halten und Menschen neu für dieses Berufsfeld zu gewinnen,“ so Klose.
Die Mittel des „Gute-Kita-Gesetzes“ – 412,6 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 – investiert Hessen vor allem in folgende Handlungsfelder:
Weitere Maßnahmen, die das Land Hessen aus eigenen Mitteln ergreift:
Außerdem werden auch die Anleitungsfreistellungen gefördert, wodurch der Anreiz für Einrichtungen steigt, sich als „Lernort Praxis“ zur Verfügung zu stellen. Unterstützt werden sollen alle ausbildenden Träger, unabhängig von der Art der Ausbildung. Und schließlich wird das Berufsbild der Erzieherin bzw. des Erziehers durch eine Werbe- und Imagekampagne des Landes für den Beruf gestärkt. Ziel der Maßnahmen ist es, Kommunen und freie Träger bei der Fachkräftegewinnung und -sicherung wirksam zu unterstützen.
Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Die Länder entscheiden darum selbst, in welche Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-Kita-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus im Ergebnis der Kommission gleichwertige Lebensverhältnisse beschlossen, dass der Bund sich auch über 2022 hinaus an der Finanzierung der frühkindlichen Bildung in Deutschland beteiligt.
(Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. November 2019)
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