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Das Land Nordrhein-Westfalen wird gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen massiv in die frühkindliche Bildung investieren. Ab dem kommenden Kindergartenjahr werden jährlich zusätzlich fast eine Milliarde Euro allein in die Qualität der Kitas fließen. Für einen Zeitraum von vier Jahren unterstützt der Bund mit dem Gute-Kita-Gesetz dabei das Land mit rund 1,2 Milliarden Euro.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der stellvertretende Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp unterzeichneten heute in Düsseldorf den entsprechenden Vertrag. Neben erheblichen Qualitätsverbesserungen wird die Landesregierung mit den Mitteln auch ein zweites beitragsfreies Jahr ermöglichen.
Bundesfamilienministerin Giffey betonte: „Gute frühkindliche Bildung ist eine nationale Zukunftsaufgabe, an der alle die im Land Verantwortung tragen gemeinsam arbeiten müssen. Nordrhein-Westfalen hat sich für ein starkes Maßnahmenpaket entschieden, das die Qualität der Betreuung verbessert und zugleich die Beitragsfreiheit ausweitet. Das bedeutet eine enorme Entlastung für Familien und garantiert mehr als einer halben Million Kindern beste Bildung von Anfang an. Nordrhein-Westfalen investiert die rund 1,2 Milliarden Euro des Bundes in kind- und bedarfsgerechte Angebote in der Kindertagesbetreuung wie z. B. flexiblere Öffnungs- und Betreuungszeiten oder ergänzende Kindertagespflege. Die Ausweitung der Beitragsfreiheit für das vorletzte Kindergartenjahr ist ein großer Schritt, frühkindliche Bildung für alle zugänglich zu machen. Der Bund hat sich in einem Kabinettsbeschluss vom Juli dazu verpflichtet, auch über 2022 hinaus seine Verantwortung für eine gute Kinderbetreuung in Deutschland wahrzunehmen. Jetzt kommt es darauf an, dass das Land Nordrhein-Westfalen die fast 1.200 Millionen Euro in den nächsten Jahren gut umsetzt.“
Dr. Joachim Stamp: „Wir freuen uns, gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen massiv in die frühkindliche Bildung zu investieren. Wir fördern vor allem Qualität, ermöglichen mit Unterstützung der Gute-Kita-Mittel aber auch Entlastung für Familien mit Kindern. Auch mit unserer Reform des Kinderbildungsgesetzes sorgen wir für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung. Denn genau hier wird der Grundstein für die spätere Bildungsbiographie gelegt. Für uns in Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, dass alle Beteiligten Planungssicherheit bekommen. Dafür sorgen wir mit unserer Reform. Frühkindliche Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und daher eine gemeinsame Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen. Vom Bund erwarten wir deshalb, dass auch er sich zu seiner Verantwortung bekennt und die Mittel über 2022 hinaus entfristet.“
Eins der zentralen Ziele der Landesregierung ist es, allen Kindern – unabhängig von ihrer Herkunft – bessere Chancen auf gute Bildung zu ermöglichen. Neben den Mitteln des Bundes investieren Land und Kommunen daher ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 rund 750 Millionen Euro jährlich zusätzlich für mehr Finanzierungssicherheit und Verbesserungen der Qualität. Zudem gibt das Land den Kommunen eine Platzausbaugarantie und stellt hierfür mindestens 115 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Damit alle Beteiligten Planungssicherheit bekommen, wird das komplette Kita-Finanzierungssystem nach einem Index dynamisiert. Das bedeutet: Steigen die Personal- und Sachkosten, steigen auch die finanziellen Mittel. Von diesem Paket profitieren alle Kinder, Kindertageseinrichtungen und die Kindertagepflegepersonen, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern in Nordrhein-Westfalen.
Die Mittel des „Gute-Kita-Gesetzes“ – insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro bis zum Jahr 2022 – investiert Nordrhein-Westfalen – vorbehaltlich der Zustimmung des Landesgesetzgebers – vor allem in folgende Handlungsfelder:
Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Die Länder entscheiden darum selbst, in welche Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-Kita-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus im Ergebnis der Kommission gleichwertige Lebensverhältnisse beschlossen, dass der Bund sich auch über 2022 hinaus an der Finanzierung der frühkindlichen Bildung in Deutschland beteiligt.
(Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19. November 2019)
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