Saarland: AZAV-Trägerstelle für mehr qualifizierte ErzieherinnenSaarland
25.10.2019
Erzieherinnen und Erzieher werden deutschlandweit dringend gesucht. Daher setzt das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) in Kooperation mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (BA) nun auf neue Wege in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Als großen Erfolg werten die Beteiligten die neu ins Leben gerufene AZAV-Trägerstelle (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) mit Sitz im Ministerium für Bildung und Kultur. Ab sofort können nun auch an den staatlichen Berufsbildungszentren des Saarlandes Umschulungen angeboten werden.
Christine Streichert-Clivot, Ministerin für Bildung und Kultur erklärt: „Wir haben großen Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern. Deshalb ist dieses neue Angebot an unseren beruflichen Schulen sehr wichtig. Wir brauchen mehr qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher, um unseren Kindern die bestmögliche Bildung und Betreuung zu ermöglichen. Mit der Trägerstelle unterstützen wir Arbeitssuchende, die sich für den Erzieherberuf interessieren und die Voraussetzungen mitbringen, sich jedoch eine Umschulung nicht leisten konnten. Auf die innovative und pragmatische Kooperation mit der Bundesagentur sind wir auch deshalb sehr stolz, weil es die erste dieser Art im Saarland ist.“
Ab sofort können Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Bewerber*innen eine durch die Bundesagentur geförderte Umschulung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in oder auch zum/zur staatlich anerkannten Kinderpfleger*in an einer staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik bzw. Berufsfachschule für Kinderpflege im Saarland beginnen.
Hierfür haben MBK und BA-Regionaldirektion eigens eine Servicestelle im Ministerium eingerichtet, die stellvertretend für alle angebundenen beruflichen Schulen des Saarlandes als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen wurde. In dieser Stelle können sich interessierte Personen nicht nur über mögliche Umschulungen an beruflichen Schulen informieren, sondern sie dient vor allem auch als direkte Anlaufstelle für Teilnehmer*innen einer Umschulung.
Hintergrund
Eine Umschulung ist eine verkürzte Ausbildung. Sie kommt dann in Frage, wenn eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung vorgewiesen werden kann. Bei Interesse an einer Umschulung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in muss eine einschlägige Berufserfahrung vorliegen. Die Umschulung dauert 2 Jahre.
Bei Interesse an einer Umschulung zum/zur staatlich anerkannten Kinderpfleger*in genügt es, eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von zwei Jahren vorweisen zu können. Diese Umschulungsmaßnahme dauert dann nur ein Jahr.
Eine Umschulung wird nur finanziert, wenn die/der Teilnehmende keine Aussicht auf Anstellung im alten Beruf hat oder durch Krankheit/Behinderung die Ausübung des erlernten Berufs nicht mehr möglich ist.
Das zukünftige Arbeitsfeld von Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen deckt weit mehr als den klassischen Kitabereich ab. Tätigkeitsfelder nach einer Umschulung können auch in Heimen oder in der Jugend- und Kinderarbeit liegen. Außerdem werden Erzieher*innen in Jugend- und Erziehungswohnheimen, Jugendzentren oder auch Sucht- und Familienberatungsstellen eingesetzt. Auch Kinderkliniken, Internate, Grund- und Sonderschulen, Ferien- und Erholungsheime sowie Jugendorganisationen beschäftigen Erzieher*innen.
(Pressemitteilung des Saarländischen Ministeriums für Bildung und Kultur vom 25.10.2019)
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