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Die Landesregierung hat in der Kabinettssitzung dem Entwurf eines Gesetzes zugestimmt, mit dem die in einem Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit getroffenen Regelungen verbindlich in Landesrecht umgesetzt werden sollen.
Der Staatsvertrag wurde bereits von den Innenministern beider Länder unterzeichnet, Boris Pistorius für Niedersachsen und Lorenz Caffier für Mecklenburg-Vorpommern. Der Vertrag soll die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen Kommunen aus beiden Ländern erleichtern, fördern und intensivieren.
Künftig sollen kommunale Aufgaben über die Landesgrenze hinweg mit den Nachbarn in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam erfüllt werden können. Dies gilt beispielsweise im Bereich der Ver- und Entsorgung, der Abfallbeseitigung, des ÖPNV, des Brandschutzes, der Rettungsleitstellen, der regionalen Wirtschafts-, Kultur- und Tourismusförderung, der IT-Infrastruktur oder der Datenverarbeitung. Bislang sind solche Kooperationen nicht zulässig, weil sich die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über kommunale Zusammenarbeit nur auf die Kommunen im eigenen Land beschränken.
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Mit dieser Zusammenarbeit wollen wir im wahrsten Sinne des Wortes einmal mehr Grenzen überschreiten. Bei aller Berechtigung des Föderalismus macht es Sinn, wenn Kommunen bei der passgenauen Entwicklung ihrer Leistungen für ihre Bürgerinnen und Bürger auch Ländergrenzen überschreitend zusammenarbeiten können. Wir sind gespannt, welche Synergien sich ergeben können und werden diese Art der Zusammenarbeit auch in Hinblick auf zukünftige Kooperationen gerade im Bereich von Landesgrenzen genau analysieren.“
Entsprechende Staatsverträge bestehen bereits mit Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
(Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 1. Juli 2019)
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