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Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Brandenburgs Jugendministerin Britta Ernst haben am 24. Mai in Anwesenheit von Ministerpräsident Dietmar Woidke den Gute-Kita-Vertrag für das Land Brandenburg unterzeichnet. Damit schreitet die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes weiter voran: Bereits einen Tag zuvor unterzeichnete die Bundesfamilienministerin gemeinsam mit dem saarländischen Minister für Bildung und Kultur, Ulrich Commerçon, im Schloss Saarbrücken den Gute-Kita-Vertrag für das Saarland.
Dr. Franziska Giffey betonte: „Das Gute-Kita-Gesetz funktioniert und wir liegen bei der Umsetzung gut in der Zeit. Es freut mich sehr, dass Brandenburg über 90 Prozent der Mittel in die Verbesserung der Qualität investieren und mit den restlichen Mitteln Familien mit kleinen Einkommen von den Gebühren befreien wird. Dies sorgt nicht nur für soziale Gerechtigkeit, sondern garantiert allen Kindern die beste Bildung von Anfang an. Die Verhandlungen mit den anderen Bundesländern zeigen zudem: Nahezu alle zehn Handlungsfelder für mehr Qualität wurden bereits ausgewählt - zum Beispiel die Verbesserung des Betreuungsschlüssels oder die Stärkung der Kitaleitungen. Es zeichnet sich ein ausgewogenes Verhältnis ab zwischen Investitionen in Qualität und Gebührenentlastung für eine bessere Teilhabe.“
Mit den Mitteln des „Gute-Kita-Gesetzes“ - rund 165 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - will Brandenburg in den Jahren 2019/2020 folgende vier prioritäre Maßnahmen umsetzen:
Aus eigenen Mitteln finanziert Brandenburg jährlich rund 500 Millionen Euro in die Kitas, darunter 44 Millionen Euro für die Beitragsfreiheit im letzten Jahr vor der Einschulung.
Mit den Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes - rund 65 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - wird das Saarland folgende Maßnahmen umsetzen: Kitas mit besonderen Herausforderungen personell besser ausstatten, die Leitungen von Kitas besser qualifizieren, mehr Fachkräfte gewinnen, die sprachliche Bildung fördern und die Elternbeiträge senken.
Das Saarland setzt Schwerpunkte in folgenden Handlungsfeldern:
Bereits am 24. April 2019 unterzeichneten Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Dr. Claudia Bogedan, Bremens Senatorin für Kinder und Bildung, den ersten Gute-Kita-Vertrag. Mit den Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes - rund 45 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - wird das Land Bremen unter anderem Kitas in wirtschaftlich und sozial benachteiligten Stadtteilen personell besser ausstatten, mehr Fachkräfte gewinnen und Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, von den Elternbeiträgen befreien. Schwerpunkte werden in folgenden Handlungsfeldern gesetzt:
Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.
Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Land hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-Kita-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.
(Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24. Mai 2019)
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