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Der Bundestag hat das Starke-Familien-Gesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen, den Bedarf von Kindern zu sichern und dafür zu sorgen, dass sich auch bei kleinen Einkommen Erwerbstätigkeit lohnt.
Zu diesem Zweck werden der Kinderzuschlag erhöht und neugestaltet sowie die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets verbessert. Besonders profitieren Alleinerziehende durch das „Starke-Familien-Gesetz“.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Ich will, dass es jedes Kind packt – egal ob die Eltern viel oder wenig Einkommen verdienen. Mit dem Starke-Familien-Gesetz wird der Alltag von Kindern aus Familien mit kleinen und mittleren Einkommen leichter, weil sie zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag bekommen. Ganz besonders profitieren Alleinerziehende. Durch die Neuregelung werden Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss künftig nicht mehr voll auf den Kinderzuschlag angerechnet. Dadurch haben Alleinerziehende mehr im Portmonee und bekommen zusätzlich Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket. Das bedeutet unter anderem kostenloses Mittagessen in der Schule, ein kostenloses Busticket, ein Schulstarterpaket im Wert von 150 Euro und Lernförderung, wenn Kinder es brauchen. Hinzu kommt die Befreiung von den Kita-Gebühren. Dies kann in der Summe schnell mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Verbessert wird auch die Situation von Familien mit mehreren Kindern oder Familien mit höheren Bedarfen, z.B. bei den Wohnkosten. Auch bei mittleren Einkommen profitieren diese Familien künftig vom Kinderzuschlag und von den Bildungs- und Teilhabeleistungen, wenn ihr Einkommen kaum ausreicht, um über die Runden zu kommen. Das Gesetz bedeutet mehr Gerechtigkeit. Damit machen wir Familien in Deutschland spürbar stärker.“
Der Gesetzentwurf wurde von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gemeinsam erarbeitet.
Der Kinderzuschlag ist ein Zuschlag, den es zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen gibt. Die Neugestaltung erfolgt in zwei Schritten:
Zum 1. Juli 2019 wird er von jetzt maximal 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht, für Alleinerziehende geöffnet und deutlich entbürokratisiert. Alleinerziehende tragen in Deutschland das höchste Armutsrisiko aller Familien. Deshalb ist es gut, dass sie nun vom Kinderzuschlag besser erreicht werden. Bisher werden sie bei Bezug von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss nicht mit dem Kinderzuschlag unterstützt, weil Kindeseinkommen voll auf den Kinderzuschlag angerechnet wird. Ab dem 1. Juli 2019 verringert Kindeseinkommen den Kinderzuschlag nur noch zu einem Teil (45 Prozent).
Zum 1. Januar 2020 entfallen die oberen Einkommensgrenzen für den Bezug des Kinderzuschlags. Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet. Durch diese Maßnahmen fällt keine Familie mehr aus dem Kinderzuschlag heraus, wenn die Eltern nur etwas mehr verdienen. Sie können von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen etwas mehr behalten. Wer mehr arbeitet, hat also mehr in der Tasche – das ist heute nicht immer so. Der Kinderzuschlag wird also gerechter.
Ferner wird zum 1. August 2019 das sog. Bildungs- und Teilhabepaket verbessert: Das Schulstarterpaket steigt von 100 Euro auf 150 Euro und in den Folgejahren entsprechend der Steigerung der Regelsätze. Die monatliche Teilhabeleistung steigt von 10 Euro auf 15 Euro, damit können die Kinder und Jugendlichen zum Beispiel den Beitrag für Musik- und Sportvereine leichter bezahlen. Die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerfahrkarte fallen weg. Mit der Maßnahme werden die Eltern nicht nur finanziell entlastet, sondern es fällt auch eine Menge Bürokratieaufwand für Eltern, Dienstleister und Verwaltung weg. Darüber hinaus kann eine Lernförderung auch beansprucht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist – also wenn sie gebraucht wird und nicht erst wenn es zu spät ist.
Zusätzlich zum Starke-Familien-Gesetz werden mit dem Gute-Kita-Gesetz alle Eltern, die Kinderzuschlag, Leistungen aus dem SGB II oder Wohngeld beziehen, in Zukunft von Kita-Gebühren befreit.
Auch die Zahl der berechtigten Kinder weiten wir mit der Reform spürbar aus. Beim reformierten Kinderzuschlag sind künftig rund zwei Millionen Kinder anspruchsberechtigt. Bislang waren es nur ca. 800.000. Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben alle Kinder, für die Kinderzuschlag, Leistungen aus dem SGB II oder Wohngeld bezogen wird. Für diese Leistungen werden künftig sogar rund vier Millionen Kinder anspruchsberechtigt sein. Ziel muss sein, dass alle, die anspruchsberechtigt sind, die verbesserten Leistungen auch in Anspruch nehmen. Darum werden wir die neuen Möglichkeiten bekannt machen und Bürokratie abbauen, um den Zugang für alle einfacher zu machen.
Der Bund investiert 1 Milliarde Euro (2019 – 2021) in die Neugestaltung des Kinderzuschlags und 220 Millionen Euro (jährlich) in den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets.
Zum 1. Juli 2019
Zum 1. Januar 2020
Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe zum 1. August 2019
(Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend vom 21. März 2019)
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