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Die Richtlinie des Brandenburger Umweltministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an kommunale Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft zur Herausbildung nachhaltiger Strukturen (Richtlinie Strukturanpassung) wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und tritt zum 1. April in Kraft. Ab diesem Termin können bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anträge gestellt werden.
Das Umweltministerium setzt hiermit einen deutlichen Impuls für Strukturreformen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft, jedoch ohne dabei in die Eigenverantwortung der Gemeinden für die kommunale Daseinsvorsorge im Bereich Trinkwasser und Abwasser einzugreifen.
Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger unterstreicht: „Die Herausbildung nachhaltiger Strukturen in der Siedlungswasserwirtschaft gehört zu den wichtigen Zielen der Landesregierung. Wir wollen, dass die Umsetzung des Leitbilds Siedlungswasserwirtschaft einen entscheidenden Schritt vorankommt. Starke Aufgabenträger in nachhaltigen Strukturen stabilisieren die kommunale Daseinsvorsorge und kommen somit allen zugute.“
Ziel ist, dass die kommunalen Aufgabenträger zukünftig neben der ordnungsgemäßen und effizienten Erledigung ihrer Aufgaben zur Daseinsvorsorge auch auf Änderungsbedarfe reagieren und Anpassungsmaßnahmen umsetzen können. Für die Dauer von fünf Jahren werden hierfür Anreize gesetzt, mit denen Gemeinden und Zweckverbände auf dem Weg zu einer vertieften interkommunalen Zusammenarbeit begleitet werden.
Die Hilfsangebote der Richtlinie sind entscheidungsoffen angelegt: Es bleibt den Gemeinden und Zweckverbände selbst überlassen, auf welchem Weg sie sich der Zielstellung nähern und herauszufinden, welche konkreten Umsetzungsschritte für sie passfähig sind.
(Pressemitteilung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburgs vom 7. März 2019)
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