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Das Bundeskabinett hat die Weichen für die Durchführung des Zensus („Volkszählung“) 2021 gestellt und das Zensus-Gesetz beschlossen. Deutschland ist durch EU-Recht verpflichtet, im Jahr 2021 erneut eine Zählung durchzuführen. Erfasst werden neben den Einwohnerzahlen auch bestimmte soziodemografische Basisdaten zur Bevölkerung, so zum Beispiel Erwerbstätigkeit und Wohnsituation.
Die beim Zensus 2021 zu ermittelnde amtliche Einwohnerzahl Deutschlands ist von großer Bedeutung für Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Aber auch für Wissenschaft, Markt- und Meinungsforschung und für die amtliche Statistik selbst liefert der Zensus neue, wichtige Basisdaten. Die amtliche Zahl der Einwohner ist darüber hinaus maßgeblich für eine Reihe von Verwaltungsverfahren, unter anderem Länderfinanzausgleich, Wahlkreiseinteilung, Besoldung von Bürgermeistern und Landräten.
Die Durchführung des Zensus 2021 ist eine gemeinschaftliche Aufgabe der statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Leitgedanke ist ein angemessener Ausgleich zwischen einer möglichst präzisen Ermittlung der zu erhebenden Daten einerseits sowie einer grundrechtsschonenden und wirtschaftlichen Methode und Konzeption andererseits.
(Pressemeldung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 27. Februar 2019)
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