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In einer gemeinsamen Planungssitzung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die Agrarministerien der Bundesländer einen Sonderrahmenplan für den Förderbereich der integrierten ländlichen Entwicklung beschlossen. Den Ländern stehen 2019 damit zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung.
Dazu Bundesministerin Julia Klöckner: „Der Beschluss ist ein klares Bekenntnis zum ländlichen Raum und dem Ziel meines Ministeriums, deutschlandweit in allen Regionen gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Es ist gut und wichtig, dass Bund und Länder hier Einigkeit erzielt haben – davon profitieren die Menschen in den Gemeinden und Kommunen unseres Landes. Ihnen wollen wir auch ganz unmittelbar mehr Handlungs- und Gestaltungsspielraum einräumen. Konkret wird es daher ein so genanntes Regionalbudget geben, das Projekte von bis zu 200.000 Euro fördert. Mit diesem Geld können mehrere Kleinprojekte von jeweils bis zu 20.000 Euro unterstützt werden. Ob nun Maßnahmen zur Dorferneuerung, Infrastrukturvorhaben oder Projekte zur Regionalentwicklung – wir wollen eine aktive und eigenverantwortliche ländliche Entwicklung stärken, bürgerschaftliches Engagement dadurch noch besser honorieren. Denn das macht unsere ländlichen Regionen aus, das macht sie attraktiv und lebenswert.“
Insgesamt stehen im Jahr 2019 für die GAK 900 Millionen Euro zur Verfügung (2018: 750 Millionen Euro). Die Fördermaßnahmen innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe werden jährlich angepasst. Zur Anpassung an den Klimawandel und zur Minderung von Emissionen gibt es zukünftig:
(Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 27. November 2018)
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