Springe direkt zu:
Im Jahr 2017 waren 69 Prozent der erwerbstätigen Mütter und 6 Prozent der erwerbstätigen Väter mit minderjährigen Kindern in Deutschland in Teilzeit tätig. Die Familienform der Elternteile spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der berufstätigen Eltern am 16. September weiter mitteilt, lag der Anteil bei alleinerziehenden Müttern bei 58 Prozent. In einer Partnerschaft lebende Mütter waren wesentlich häufiger teilzeitbeschäftigt, nämlich zu 71 Prozent. Im Vergleich dazu waren alleinerziehende Väter zu 12 Prozent in Teilzeit tätig, in einer Partnerschaft lebende Väter zu 6 Prozent.
Bei der Beschäftigung in Teilzeit gab es Unterschiede zwischen Müttern in Ost- und Westdeutschland: Während 2017 im Osten 49 Prozent der Mütter mit minderjährigen Kindern in Teilzeit tätig waren, betrug der Anteil im Westen 74 Prozent. Mütter in einer Partnerschaft arbeiteten im Westen zu 76 Prozent in Teilzeit, alleinerziehende Mütter wählten dieses Arbeitszeitmodell zu 61 Prozent. Im Osten arbeiteten Mütter, ob nun in einer Partnerschaft lebend oder als Alleinerziehende, zu 49 Prozent in Teilzeit. Väter in Ost (8 Prozent) und West (6 Prozent) unterschieden sich hingegen kaum, was die Teilzeitquoten betrifft.
Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, für den jährlich 1 Prozent der Haushalte befragt wird. Hierbei werden ausschließlich in einem gemeinsamen Haushalt lebende Personen einbezogen. Über den Haushalt hinaus bestehende familiäre Bindungen werden dabei nicht betrachtet. Teilzeitquoten werden für Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren nach dem Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit betrachtet, bei der Mütter und Väter in Mutterschutz beziehungsweise Elternzeit zu den Nichterwerbstätigen gezählt werden.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz
OK