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Sachsen stärkt mit einer zielgerichteten Förderung den Nachwuchs in den Gesundheits- und Pflegeberufen. Das Kabinett hat am 8. Mai 2018 die Förderrichtlinie Heilberufe beschlossen, die zum 1. Juni 2018 in Kraft getreten ist.
Dazu sagt Sachsens Gesundheitsministerin Barbara Klepsch: „Die neue Richtlinie hilft uns bei der Sicherung der medizinischen und pflegerischen Versorgung im Freistaat Sachsen. Denn hierfür brauchen wir unsere Heilberufe und deshalb wollen wir sie auch zielgerichtet bei Aus- und Weiterbildung oder mit Gründungszuschüssen unterstützen. Ich freue mich besonders, dass zeitgleich mit Inkrafttreten der Richtlinie auch die Abwicklung über die Sächsische Aufbaubank sichergestellt ist und es damit keine Lücke zwischen Fördergrundlage und Umsetzung gibt. Alle, die Förderanträge stellen wollen, können sich schon morgen an die SAB wenden.“
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz wird unter anderem die Weiterbildung des medizinischen Personals auch mit Hilfe von Weiterbildungsverbünden unterstützen. Bei Ausbildungszuschüssen für Altenpflegeschüler bleibt es bei der bewährten Förderung. Auch die Unterstützung von Hebammen ist der Ministerin ein besonderes Anliegen. „Ich erhoffe mir, mit den Gründungszuschüssen in Höhe von 5.000 Euro einen Anreiz für die Aufnahme dieser wichtigen Freiberuflichen Tätigkeit zu geben“, so Barbara Klepsch.
(Pressemitteilung des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 5. Juni 2018)
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