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Bundesminister Hubertus Heil hat heute die Mitglieder der Rentenkommission benannt und vorgestellt. Entsprechend der Vorgabe im Koalitionsvertrag gehören der Kommission Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner, der Politik und der Wissenschaft an. Ziel der Kommission ist es, Wege zu einer nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme ab dem Jahr 2025 zu finden und damit das Fundament zu schaffen für einen neuen, verlässlichen Generationenvertrag.
Der Koalitionsvertrag beschreibt den Auftrag der Rentenkommission: „Für die Sicherung des Niveaus bei 48 Prozent werden wir in 2018 die Rentenformel ändern und parallel dazu eine Rentenkommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘ einrichten, die sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen ab dem Jahr 2025 befassen wird. Sie soll eine Empfehlung für einen verlässlichen Generationenvertrag vorlegen. Dabei streben wir eine doppelte Haltelinie an, die Beiträge und Niveau langfristig absichert. Die Rentenkommission soll ihren Bericht bis März 2020 vorlegen. Ihr sollen Vertreter der Sozialpartner, der Politik und der Wissenschaft angehören. Die Rentenkommission soll die Stellschrauben der Rentenversicherung in ein langfristiges Gleichgewicht bringen sowie einen Vorschlag unterbreiten, welche Mindestrücklage erforderlich ist, um die ganzjährige Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern.“ (Kapitel VII. „Soziale Sicherheit gerecht und verlässlich gestalten“, Seite 91, Zeile 4252–4262)
Geleitet wird die Kommission von zwei Vorsitzenden
Weitere Mitglieder sind:
Ferner werden die Deutsche Rentenversicherung Bund, vertreten durch Frau Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, vertreten durch Herrn Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg an ihren Sitzungen teilnehmen.
Die Kommission wird bei der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen von einem Gremium unterstützt, das aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesressorts BMAS (Leitung), BK, BMF, BMI, BMFSFJ, BMWi und BMG besteht. Darüber hinaus wird die Kommission organisatorisch und inhaltlich unterstützt durch eine Geschäftsstelle, die beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichtet wird.
Bundesminister Hubertus Heil hat die betroffenen Verbände und Interessenvertretungen angeschrieben und sie darum gebeten, sich mit ihrem Sachverstand in die Kommissionsarbeit einzubringen. Hierzu sind Formate von Dialogen, Fachgesprächen und Fachtagungen vorgesehen. Die ersten Fachgespräche mit Sozialverbänden sowie mit Anbietern und Einrichtungen zur Altersvorsorge sind bereits für Anfang Juli 2018 vorgesehen, so dass ihre Positionen, Konzepte und Vorstellungen in einem frühen Stadium in die Kommissionsarbeit einfließen können. Vor Fertigstellung des Kommissionsberichts ist eine weitere Fachtagung geplant. Darüber hinaus ist ein Generationendialog vorgesehen, der Senioren- und Jugendorganisationen einbindet. Die Wissenschaft wird durch die Erarbeitung von Studien und insbesondere auch ein Symposium Wissenschaft/Stiftungen in der zweiten Jahreshälfte 2019 einbezogen. In dem Symposium werden die von den Wissenschaftlern erstellten Studien zur Diskussion gestellt.
Zur Information der Öffentlichkeit wird eine Webseite www.verlaesslicher-generationenvertrag.de eingerichtet.
(Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 3. Mai 2018))
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