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Die sächsische Gesundheitsministerin Barbara Klepsch hat vier jungen Frauen aus Vietnam ihre Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ überreicht.
Die Absolventinnen haben bereits in Vietnam eine Pflegeausbildung durchlaufen. Die Unterschiede zwischen dieser Ausbildung und dem in Deutschland festgelegten Ausbildungsstandard haben sie in einem Anpassungslehrgang mit theoretischem Unterricht bei der DPFA Weiterbildung GmbH in Dresden sowie einer praktischen Ausbildung weitgehend ausgeglichen.
„Sie sind als gut ausgebildete Fachkräfte nach Sachsen gekommen und haben mit viel Disziplin, großem Fleiß und Empathie gelernt und gezeigt, was sie können. Ich bin mir sicher, die Patienten werden dankbar sein und ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Start ins Berufsleben“, sagte Ministerin Klepsch bei der Übergabe der Urkunden.
Als Praxispartner hat die HELIOS-Klinik Schloss Pulsnitz eng mit der DPFA zusammengearbeitet und die vier Absolventinnen aktiv unterstützt. Frau Staatsministerin Barbara Klepsch hat den ersten Lehrgang dieser Art intensiv begleitet und Anteil an den Höhen und Tiefen genommen. Besonders die sprachlichen Hürden wurden von allen Beteiligten mit viel Engagement und Geduld gut gemeistert.
„Der erste Anpassungslehrgang hat viel Engagement und Beharrlichkeit gefordert. Ihr Projekt hat gezeigt, was möglich ist. Deshalb sollten wir prüfen, ob sich dieses Projekt auch auf andere Nationen ausweiten lässt und sich für die Integration von Asylsuchenden ausweiten lässt. Dafür müssen wir Schwierigkeiten und Herausforderungen klar benennen“, sagte Gesundheitsministerin Barbara Klepsch in Pulsnitz.
Die Erfahrungen der DPFA Akademiegruppe GmbH sowie der Praxispartner, zu denen neben der HELIOS-Klinik auch Pflegeeinrichtungen in Dresden und Bautzen gehören, sind wichtig für weitere Projekte bei der Gewinnung ausländischer Pflegefachkräfte für den sächsischen Arbeitsmarkt. Die Ministerin wies auch darauf hin, dass sich Praxispartner angemessen an den Kosten für das Vorhaben beteiligen müssen. Diese dürfen nicht zu Lasten der vietnamesischen Familien gehen, sondern sollen das Interesse der Arbeitgeber an ausländischen Fachkräften spiegeln.
(Quelle: Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 14. September 2017)
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