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In seiner heutigen 4. Sitzung hat sich der Begleitkreis zum Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 unter Leitung von Senatorin Katrin Lompscher mit dem gesamtstädtischen Wohnungsbedarf und den Wohnungsbaupotenzialen bis 2030 befasst. Um sowohl dem Bevölkerungszuwachs gerecht zu werden, als auch den Wohnungsmarkt zu entspannen, müssen bis 2030 insgesamt 194.000 neue Wohnungen entstehen.
Diese Zahl ergibt sich aus der aktuellen Bevölkerungsprognose (117.000 Wohnungen für 181.000 Menschen, inklusive 24.000 Flüchtlinge) und dem Nachholbedarf der Jahre 2013 – 2016. In diesem Zeitraum wurden gemessen am Bevölkerungszuwachs 77.000 Wohnungen zu wenig gebaut.
Der Blick auf die Bevölkerungsentwicklung bis 2030 zeigt, dass die meisten Neubauwohnungen besonders in den kommenden Jahren gebraucht werden: Bis 2021 ergibt sich ein Bedarf von jährlich 14.000 neuen Wohnungen. Um darüber hinaus die bestehende Anspannung auf dem Wohnungsmarkt zu lindern, muss zudem der Nachholbedarf abgebaut werden. Dafür sind bis zum Jahr 2030 jährlich 6.000 zusätzliche Wohnungen erforderlich. Das bedeutet, dass bis 2021 20.000 Wohnungen pro Jahr, in der Summe 100.000 Wohnungen in fünf Jahren gebaut werden müssen. In den Folgejahren sinkt der jährliche Neubaubedarf erheblich. Von 2022 bis einschließlich 2030 müssen insgesamt 94.000 Wohnungen neu entstehen, also etwa 10.500 Wohnungen pro Jahr.
Dazu Senatorin Katrin Lompscher: „Die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften sollen bis 2021 mit rund 30.000 Wohnungen knapp ein Drittel des Neubaus in Berlin stemmen. Verglichen mit ihrem Anteil am gesamten Wohnungsbestand ist dies ein überdurchschnittlicher Beitrag und eine herausfordernde Aufgabe. Völlig klar ist und bleibt, dass Berlin den gesamten Wohnungsbedarf nur mithilfe privater Bauherren, einschließlich alter und neuer Genossenschaften sowie gemeinwohlorientierter innovativer Bauträger decken kann.“
Die Wohnungen entstehen auf größeren und kleineren Neubauflächen sowie durch Nachverdichtung, Lückenschließungen, Dachausbau, Aufstockung, Umnutzung von Flächen und Ergänzungsbauten. Senatorin Lompscher stellt deshalb im Ergebnis fest, „dass es unvermindert großer Anstrengungen bedarf, alle bestehenden Möglichkeiten für den Wohnungsneubau zu nutzen.“
Bis Mitte 2018 werden weitere Sitzungen des Begleitkreises zum Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 stattfinden. Die Fertigstellung des Stadtentwicklungsplans ist für Ende 2018 vorgesehen. In der Sitzung wurde auch auf das nächste Stadtforum am 20. November hingewiesen, das sich speziell dem Stadtentwicklungsplan Wohnen widmen wird.
(Quelle: Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 01. September 2017)
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